Lieferleistung - Beschaffung einer Additiven Fertigungsmaschine im Verfahren des Selektiven Laserschmelzens (Laser Powder Bed Fusion / LPBF-M)
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) beabsichtigt, eine Maschine zur Fertigung von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen (LPBF-M-Anlage) im Additiven Fertigungsverfahren der Selektiven Laserschmelzung (Laser-Powder-Bed-Fusion-Metal) einschließlich adäquater Softwareausstattung mit der im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Spezifikation zu beschaffen. Die zu beschaffende LPBF-M-Anlage wird für wissenschaftliche Zwecke zur additiven Fertigung von technischen Bauteilen in Forschung und Entwicklung verwendet.Die Ausschreibung umfasst die Lieferung - mit Einbringung in den Aufstellungsraum -, Aufstellung, Installation und betriebsbereite Übergabe, inklusive Einweisung und Schulung sowie eine 12-monatige Gewährleistung.Es sind ausschließlich Neugeräte anzubieten. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rechnungsstellung im Liefer- und Dienstleistungsbereich erst ab einer Betragshöhe von mindestens 221.000 EUR netto (aktueller Schwellenwert) erfolgt.Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Technischen Universität Berlin in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Sofern Bieter beabsichtigen, abweichende eigene AGB zur Vertragsgrundlage zu machen, ist hierauf im Angebot ausdrücklich und eindeutig hinzuweisen. Entsprechende Abweichungen zu den AGB der TU Berlin sind den Angebotsunterlagen nachvollziehbar darzustellen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zulässigkeit und Auswirkungen solcher Abweichungen im Rahmen der Angebotswertung gesondert zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen.
zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
TUB - Spezifikationsdokumente (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibung, o.ä..), aus der die Einhaltung der geforderten Spezifikationen inklusive die benötigten technischen Anschlussparameter hervorgeht, enthalten. Dies beinhaltet auch die folgenden Angaben:
o Angaben zu Wärmeabgabe und Klimatisierungsbedarfo Angabe von Art und Umfang der benötigten elektrischen Versorgung, insbesondere Angaben:o zur Spannung und Leistungo zu Anschlussarto zu Absicherung und Anschlusswerteno zu Art und Anzahl der Rechnernetzwerkanschlüsseo Angaben zu allen mit der additiven Fertigungsanlage verarbeitbaren Materialien.o Informationen über den gegebenenfalls benötigten Bedarf an technischen Gasen (Druckluft, Stickstoff, Argon, etc.) sowie über die benötigte Menge an technischen Gasen pro Zeiteinheit und die einzuhaltende Qualität technischer Gase (Wassergehalt, Ölgehalt, maximale Partikelgröße)o Angaben über den mindestens benötigten, sowie den maximal zulässigen Druck technischer Gase.o Das Angebot muss Informationen über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Abführung von Abluft aus der Anlage enthalten.
TUB - Systemskizzen (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot muss Systemskizzen enthalten, aus der die folgenden Aspekte eindeutig hervorgehen:
o Gesamtkonfiguration inkl. Öffnungs- und Zugangsflächeno Systemmaße des Gerätes und der dazugehörigen Peripherie (Länge, Breite, Höhe, Gewicht) o Größe des Bauraumso Bereiche innerhalb der Belichtungsfläche, die gegebenenfalls aus technischen Gründen nicht für den Bauprozess genutzt werden können.
TUB - Zertifizierungen (EK) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der/die Bieter*in muss im Angebot eine Übersicht über vorhandene Zertifizierungen oder Einhaltung von Normen der Additiven Fertigungsmaschine beifügen.
TUB - Referenzen (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben über mindestens 2 Referenzen in Form einer Referenzliste. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ähnlicher Art innerhalb der letzten 3 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn es sich um die Aufstellung eines gleichartigen Systems (bezogen auf Umfang und Komplexität des hier beschriebenen Systems) handelt. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein.Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/Behörde, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsdaten.
siehe Vergabeunterlagen