Verfahrensangaben

Beschaffung einer Planschleifmaschine

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.01.2026
28.01.2026 10:00 Uhr
28.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität Berlin
11-2000022000-80
Straße des 17. Juni 135
10623
Berlin
Deutschland
DE300
Zentrale Beschaffung
strat.einkauf@zb.tu-berlin.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309013-7613

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309013-7613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42000000-6
42600000-2
42621100-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferleistung - Beschaffung einer Planschleifmaschine

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, die Auftraggeberin/ die AG) beabsichtigt die Beschaffung einer Planschleifmaschine.

Die Beschaffung umfasst die Lieferung, inklusive Aufstellung, Installation und betriebsbereite Übergabe der Planschleifmaschine sowie eine anschließende technische Einweisung/ Schulung. Alle detaillierten Informationen können aus den folgenden Abschnitten der Leistungsbeschreibung genommen werden.

Es ist ausschließlich ein funktionsfähiges Neugerät zu liefern. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
16.03.2026
30.11.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
10587
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEAYTJ92ATZ2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)

In der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 können auf Grund von Urlaubszeit keine Bieterfragen beantwortet werden.

Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Technischen Universität Berlin in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Sofern Bieter beabsichtigen, abweichende eigene AGB zur Vertragsgrundlage zu machen, ist hierauf im Angebot ausdrücklich und eindeutig hinzuweisen. Entsprechende Abweichungen zu den AGB der TU Berlin sind den Angebotsunterlagen nachvollziehbar darzustellen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zulässigkeit und Auswirkungen solcher Abweichungen im Rahmen der Angebotswertung gesondert zu prüfen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

44
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronische Öffnung

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen.

Angaben zu Zuschlagskriterien sowie Preisangaben werden nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

TUB - Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung