Beschaffung eines Prüfgeräts
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen 1- 4: Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Datum: 17.12.2025 - 12:44 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 1
In der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist ein Beginn der Liefer- / Leistungsfrist am 6.2.2026 und ein Ende der Liefer- / Leistungsfrist am 31.5.2026 angegeben. Für uns wäre dieser Zeitraum nicht einzuhalten, die Lieferfristen für das beschriebene Prüfsystem liegen bei 20 Wochen ab Auftragserhalt. Die Installation beginnt in der Regel ca. 1-2 Wochen nach Lieferung und ist auch abhängig von der Verfügbarkeit der Labormitarbeiter der Technischen Universität. Dürfen wir Sie um eine Verlängerung der Lieferfrist bis Ende Juni mit anschließender Inbetriebnahme bitten.

Antwort:
Wir akzeptieren die Lieferfrist inkl. Rechnungslegung bis zum 30.06.2026. Die Inbetriebnahme und technische Einweisung (Schulung) ist spätestens bis einschließlich dem 14.07.2026 abzuschließen.

Bieterfrage 2:
Im Leistungsverzeichnis ist der Kraftaufnehmer zweimal genannt, auf Seite 7 und auf Seite 8. Können wir davon ausgehen, dass es sich hier um einen Fehler im Leistungsverzeichnis handelt und für die Maschine genau ein Kraftaufnehmer gefordert wird?

Antwort:
Ja, für die Maschine wird genau ein Kraftaufnehmer gefordert.
Bitte beachten Sie dazu das Änderungspaket 1: OV-281-25 Ä1 Leistungsbeschreibung.
Bitte beachten Sie zudem, dass diese Antwort ggf. kalkulatorischen Anpassungen erfordert.

Bieterfrage 3:
Bei Aufträgen dieser Größenordnung sind Anzahlungen üblich, für die wir bei Bedarf auch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbringen würden. Wäre für Sie eine Aufteilung der Zahlung in 40 % nach Auftragserhalt gegen Bankbürgschaft und 60 % nach Lieferung akzeptabel? Falls nicht, hätten Sie einen anderen Vorschlag zur Zahlungsaufteilung mit einer Anzahlung in ähnlicher Größenordnung?

Antwort:
Einer Vorauszahlung stimmen wir unter folgenden Bedingungen zu:

Vorauszahlungen sind nur gegen Vorlage einer unbefristeten Bank- oder Konzernbürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechtbarkeit, Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) leistbar. Die Kosten für die Bank- oder Konzernbürgschaft gehen zu Lasten der/ des Auftragnehmers*in.
Ohne die Vorlage der Sicherheitsleistung - hier die unbefristete Bank- oder Konzernbürgschaft - ist die Vorauszahlung der Bestellung gemäß Landeshaushaltungsordnung (LHO Berlin) nicht möglich.

Unter der Beachtung des o.g. Absatzes ist eine Vorauszahlung wie folgt möglich:
30% der Summe bei Bestellung
70% der Summe nach Lieferung

Bitte beachten Sie dazu das Änderungspaket 1: OV-281-25 Ä1 ZVB_BVB Vertragsbedingungen

Bieterfrage 4:
In Ihren Zahlungsbedingungen weisen Sie darauf hin, dass bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto abgezogen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei unseren Rechnungen kein Skonto gewähren können und bitte um Bestätigung.

Antwort:
Wir verzichten auf Skonto, sofern ein Hochschulrabatt gewährt wird. Abweichungen zu Skontobedingungen sind im Angebot kenntlich zu machen. Die AG behält sich eine Prüfung und Entscheidung darüber vor.

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Betreff: Änderungspaket 1 Datum: 17.12.2025 - 12:44 Uhr

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