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Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in den Gebäuden der TU Berlin
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.09.2025
06.10.2025 11:00 Uhr
06.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität Berlin - Die Präsidentin - Zentrale Beschaffung
11-2000022000-77
Straße des 17. Juni 135
10623
Berlin
Deutschland
DE300
Zentrale Beschaffung
strat.einkauf@zb.tu-berlin.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309013-7613

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309013-7613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71600000-4
50000000-5
71630000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dienstleistung - Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in den Gebäuden der TU Berlin

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In sämtlichen Gebäuden der Technischen Universität Berlin sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen der elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel durchzuführen.

Mit dieser Ausschreibung werden die Gebäude mit dem Kürzel BA, BH-A, BH-N, BIB, E, EW, F, HF, HFT-TA, HL, K, KT, KWT-A, KWT-N, MA, MAR, PTZ, SPW, TAP, TC, TEL, TEM, TK, VWS, W und Z ausgeschrieben. Die Bezeich-nung und Zuordnung kann dem anbei liegenden Campusplan entnommen werden

Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ist durch eine Elektrofachkraft (hier vom Betreiber beauftragte Elektro-Fachfirma) unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften/UVV durchzuführen, insbesondere:
- DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen
- DIN VDE 0104 Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen
- DIN VDE 0105 Betrieb in elektrischen Anlagen
Abschnitt 5.3.101 - Wiederkehrende Prüfungen
- VDE 0165 -1/17 Explosionsfähige Atmosphäre
Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen, Prüfung und Instandhal-tung
- VDE 0413 Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen
Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2025
30.11.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Technische Universität Berlin
10623
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEAYTFT1R3C1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.

Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)

Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.

Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Technischen Universität Berlin in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Sofern Bieter beabsichtigen, abweichende eigene AGB zur Vertragsgrundlage zu machen, ist hierauf im Angebot ausdrücklich und eindeutig hinzuweisen. Entsprechende Abweichungen zu den AGB der TU Berlin sind den Angebotsunterlagen nachvollziehbar darzustellen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

53
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass eine gültige Betriebshaft-pflichtversicherung mit einer Mindestdecksumme von 2.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden jeweils pro Schadensfall be-steht. Entsprechende Nachweise werden im Zuge der Zuschlagsfindung durch die Auf-traggeberin nachgefordert.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzliste (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt in Form einer Referenzliste mindestens 2 vergleichbare Arbeiten dar. Hieraus sind die Art der ausgeführten Arbeiten inklusive Auftragsvolumen und der Arbeitgeber zu benennen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Objektbesichtigung (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Besichtigung vor Ort wird für die Kalkulation empfohlen.
Besichtigungstermine werden ausschließlich über die Vergabeplattform (Bieterkommu-nikation) vergeben. Eine Bescheinigung der Objektbesichtigung wird am Tag der Besich-tigung ausgehändigt und ist dem Angebot beizulegen.
Alternativ Eigenerklärung: Alternativ kann der/ die Bieter*in anhand der in der Leis-tungsbeschreibung aufgeführten Angaben auf eine Objektbesichtigung verzichten, wenn im Rahmen einer Eigenerklärung erklärt wird, dass auf die Möglichkeit der Objektbesich-tigung auf eigenen Wunsch verzichtet und die hiermit verbundenen Risiken vollständig getragen werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Preisblatt (ZK) ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Preisblatt vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
- Eigenerklärung (EK) Elektrofachkraft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass das einzu-setzende Personal die erforderliche Befähigung zur Elektrofachkraft im Sinne der EN 50110-1-2008-09-01 besitzt. Die entsprec

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung