Lieferleistung - Beschaffung einer Antivirus-Endpoint-Protection-Lösung
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, die Auftraggeberin/AG) beabsichtigt die Beschaffung eines EDR-Systems (Endpoint Detection and Response-Systems) zur frühzeitigen Erkennung und automatisierten Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, insbesondere in Zusammenhang mit Ransomware und Advanced Persistent Threats (APT). Das System muss die IT-Infrastruktur der TU Berlin mit Windows, Linux, macOS, Containerisierung (Kubernetes) unterstützen.
Der Vertrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Gesamtlauftzeit beträgt dann insgesamt 4 Jahre.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen. Angaben zu Zuschlagskriterien sowie Preisangaben werden nicht nachgefordert.
zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
TUB - Erfüllung A-Kriterien (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibung, Produktbeschreibungen o.ä..), aus der die Einhaltung der geforderten Spezifikationen inklusive der benötigten Systemanforderungen hervorgeht, enthalten. Aus den beigefügten Unterlagen müssen die A-Kriterien eindeutig erkennbar sein!
TUB - Erfüllung B-Kriterien (ZK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibung, Produktbeschreibungen o.ä..) enthalten, aus der die Einhaltung der aufgeführten B-Kriterien inklusive deren Erläuterungen (z.B. Nennung der unterstützen Endgeräteplattform etc.) hervorgeht. Aus den beigefügten Unterlagen müssen die B-Kriterien eindeutig erkennbar sein! Die B-Kriterien sind nicht verpflichtend anzugeben
TUB - Referenzen (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über mindestens 1 Referenz. Dabei muss es sich um eine durchgeführte Leistung ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (Antivirus-Endpoint-Protection-Lizenzen für mindestens 3000 Geräte) handeln. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Für die Angaben ist zwingend die Anlage "OV-108-25 Preisblatt" zu verwenden.
TUB - Nachweis Zertifizierung (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter legt seinem Angebot den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001 bei.
Einzureichende Unterlagen:- TUB - Zusicherung (EK) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Auftragnehmer sichert mittels Eigenerklärung zu, dass er aufgrund seiner technischen, personellen und geschäftlichen Voraussetzungen in der Lage ist die geforderten Leistungen im vollen Umfang zu erbringen.- TUB - Detaillierte Übersicht (EK) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter beschreibt die angebotenen Lizenzen genau. Dies beinhaltet die konkrete Benennung der Lizenzen inklusive Beschreibung des Lizenzmodells.- TUB - Angebotsschreiben des Bieters ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.- TUB - Preisblatt (ZK) ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.- TUB - Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.