Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Technischen Universität Berlin in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Sofern Bieter beabsichtigen, abweichende eigene AGB zur Vertragsgrundlage zu machen, ist hierauf im Angebot ausdrücklich und eindeutig hinzuweisen. Entsprechende Abweichungen zu den AGB der TU Berlin sind den Angebotsunterlagen nachvollziehbar darzustellen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zulässigkeit und Auswirkungen solcher Abweichungen im Rahmen der Angebotswertung gesondert zu prüfen.
Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rechnungsstellung im Liefer- und Dienstleistungsbereich erst ab einer Betragshöhe von mindestens 221.000 EUR netto (aktueller Schwellenwert) erfolgt.