Lieferleistung - Rahmenvereinbarung: Batterien
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, TUB, die Auftraggeberin/AG) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien verschiedener Typen über alle Ein-richtungen der TU Berlin abzuschließen, die es der TU Berlin ermöglicht, diese kostengünstig und mit geringem Aufwand zu beschaffen.
Es sind ausschließlich neue Artikel anzubieten und zu liefern. Wiederaufbereitete Artikel, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
Folgende weitere Vertragspartner sind berechtigt, der ausgeschriebenen Rahmenvereinba-rung beizutreten, sofern sie nach Vertragsabschluss gegenüber dem AN ihren Beitrittswillen in Textform erklären:- Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH)- Charité - Universitätsmedizin Berlin- Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW)- Humboldt-Universität zu Berlin (HU)
Der Vertrag kann einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Gesamtlauftzeit beträgt dann insgesamt 4 Jahre.
Umweltvorgaben der VwVBU, des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und des Rücknahmesystems (LUCID)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rechnungsstellung im Liefer- und Dienstleistungsbereich erst ab einer Betragshöhe von mindestens 216.000 EUR netto (aktueller Schwellenwert) erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung und/oder die Mindestanforderungen betreffen.Angaben zu Zuschlagskriterien sowie Preisangaben werden nicht nachgefordert.
zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
TUB - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/ die Bieter*in hat in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden besteht. Entsprechende Nachweise werden im Zuge der Zuschlagsfindung durch die Auftraggeberin nachgefordert.
TUB - Referenz (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben über mindestens 1 Referenz. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen vergleichbarer Art der letzten 3 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn das Unternehmen für andere öffentliche oder/und für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber mit einem jährlichen Auftragsvolumen von min-destens 350.000,00 EUR netto, Energiespeicherlösungen im Rahmen einer Vereinbarung bzw. mehrfache unterjährige Aufträge zur Verfügung gestellt hat. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein.Die Referenz muss jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/ Behörde, Art und Um-fang der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsdaten.
siehe Vergabeunterlagen