Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber*innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren. Nicht registrierte Bewerber*innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter*in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/ Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bitte beachten Sie, dass ein Angebot nur dann vollständig und wertbar ist, wenn sämtliche Preisangaben zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses sowie die Preisangaben und inhaltlichen Angaben zum Wartungsvertrag einschließlich der Anlagen 1 und 2 vollständig eingereicht werden.Für die Angebotswertung wird aus den Preisen des Leistungsverzeichnisses und den Preisen des Wartungsvertrags einschließlich der Anlagen 1 und 2 ein Gesamtpreis gebildet. Maßgeblich sind hierbei die Kosten des Wartungsvertrags für die vorgesehene Vertragslaufzeit von vier Jahren. Der Gesamtpreis ist für die Wertung des Zuschlagskriteriums Preis maßgeblich.
Die für die Wertung maßgeblichen Preisbestandteile sind im Formblatt V 213 H wie folgt einzutragen:Unter Ziffer 2 ist die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer (brutto) anzugeben.Unter Ziffer 2.1 ist die Gesamtsumme der Instandhaltungs- bzw. Wartungskosten für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren auf Grundlage des Instandhaltungs-/Wartungsvertrags einschließlich Umsatzsteuer (brutto) anzugeben.Die unter den Ziffern 2 und 2.1 eingetragenen Beträge werden zur Ermittlung des für die Angebotswertung maßgeblichen Gesamtpreises herangezogen.