gemäß Formblatt 124 des Vergabehandbuch des Bundes
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2 Jahren nicht, - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder, - gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z.B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit.
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in dieser Auftragsbekanntmachung Pkt. k) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich über die Vergabeplattform zu stellen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Angebote, welche nicht auf dem letzten Stand der Vergabeunterlage erstellt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Vorzulegende Nachweise:
Urkalkulation auf Anforderung; Auf Anforderung der Vergabestelle