Lieferung von Eddy-Covariance-Messsysteme für Treibhausgasmessungen an verschiedenen Standorten im Moor
Sekretariat
Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (Wirtschaftlichkeit = Quotient aus vom Auftraggeber vergebenen Leistungspunkten und Preis) erteilt. Bei der Wertung des Angebots können pro Wertungskriterium bis zu 10 Punkten vergeben werden. 1 Punkt erfüllt die Mindesterwartungen, 5 Punkte erfüllt die Erwartungen voll aber nicht hervorragend, 10 Punkte Maximalwert. Dazwischen gibt es Punkte je nach Erfüllungsgrad. Diese Wertungspunkte werden mit dem prozentualen Anteil des Kriteriums multipliziert und mit der Summe der Wertungspunkte wird unter Berücksichtigung des Preises das die Wirtschaftlichkeit Leistung/Preis berechnet. Zu dieser Ausschreibung werden nur Fragen beantwortet, die elektronisch via eVergabe gestellt werden. Bitte nutzen Sie die Bieterkommunikation der elektronischen Vergabe unter www.dtvp.de. Auskunftsgebende Stelle ist das Referat Beschaffung der Universität Greifswald.
Fehlende Informationen sind innerhalb einer vom potentiellen AG angegebenen Frist nach Aufforderung über die Kommunikation vorzulegen. Anderenfalls kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen, sofern keine trifftigen Gründen vorliegen.
Nach § 123 GWB zwingender Ausschlussgrund, fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB
Nach § 123 GWB zwingender Ausschlussgrund
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB
Prospekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung, Kostenaufstellung, Lieferfristen, Prospekte, Gütezeichen, Einhaltung technischer Normen
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmendarstellung, Referenzen zu Projekten in ähnlicher Größenordnung in den letzten drei JahrenUnterlagen zur Zertifizierung bezüglich Qualität, Qualitätssicherung und Umwelt
Alle im LV unter Ausschlusskriterien dargelegten Bedingungen müssen erfüllt sein und per Eigenerklärung dargestellt werden