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Erstellung eines Nutzungserhaltungs- und Brandschutzsanierungskonzepts
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Hochschule GEISENHEIM University
Von-Lade-Str. 1
65366
Geisenheim
Deutschland
Zentrale Beschaffung
Sandra Lenert
+49 67225022880
Beschaffung@hs-gm.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDSYTQZP0XM4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDSYTQZP0XM4/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Erstellung eines Nutzungserhaltungs- und Brandschutzsanierungskonzepts

Umfang der Leistung
siehe Leistungsverzeichnis

Haupterfüllungsort

Hochschule GEISENHEIM University
Von-Lade-Str. 1
65366
Geisenheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

27.03.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

24.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Allgemeine Angaben und Bestimmungen

1.1. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
1.2. Bitte füllen Sie das Leistungsverzeichnis vollständig aus.
1.3. Zusätzlich bitten wir um Zusendung Ihres Angebotes inklusive der technischen Details.
1.4. Angebote, die aus Gründen, die nicht einem Verschulden der ausschreibenden Stelle zuzurechnen sind, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt (ausgenommen höhere Gewalt).
1.5. Rückfragen sind rechtzeitig zu stellen, so dass Antworten und deren Berücksichtigung in den Angeboten innerhalb der Angebotsfrist erfolgen können.
1.6. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.

2. Vertragsbestandteile

Im Falle eines Zuschlages sind die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen i.V. mit dem Angebot, soweit dieses von den Vergabeunterlagen nicht abweicht, Bestandteil des Vertrages. Als Vertragsbestandteile gelten in der Rangfolge a) bis d):

a) Die Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens, insbesondere das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.
b) Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten im Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen.
c) Die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Hessen für die Ausführung von Leistungen (ZVB)
d) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
e) Das Angebot des Auftragnehmers, soweit dieses nicht von den Vergabeunterlagen abweicht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowie weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen bzw. Aktualisierungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.

3. Erstellung des Angebots
Für die ausgeschriebene Leistung sind die Listenpreise, gewährte Nachlässe wie auch die Angebotspreise aufzuführen. Die Angebotspreise (in Euro) sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen alle Kosten enthalten.

Wir bitten Sie, die Ausschreibung auf Vollständigkeit zu überprüfen und die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen, wenn die Unterlagen Unklarheiten oder Widersprüche enthalten oder wenn Sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung haben.

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

4. Sonstiges
Veröffentlichung der Vergabeunterlagen:
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.

5. Frist- und formgerechter Eingang der Angebote (Ausschlusskriterien)
5.1. Einhaltung des Abgabetermins.
5.2. Elektronische Angebote sind zugelassen.
5.3. Ausschluss der eigenen AGBs des Auftragnehmers.
5.4. Vorlage der geforderten Unterlagen.

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