Erklärung über das Bestehen einer Haftplichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der AN weist für die vorgenannten Risiken entsprechende Haftpflichtversicherungen mit folgenden Mindestversicherungssummen nach:
- Personenschäden 5 Mio. EUR je Schadensfall,
- Sachschäden und Vermögensschäden 5 Mio. EUR je Schadensfall,
- reine Vermögensschäden (ohne vorhergehende Personen- oder Sachschäden 100.000,00 EUR je Schadensfall,
- Schlüsselverlustschäden 500.000,00 EUR je Schadensfall,
- Allmählichkeitsschäden 500.000,00 EUR je Schadensfall,
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen
250.000,00 EUR je Schadensfall,
- Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes 620,00 EUR/ m3 gesetzlich vorgeschrieben
Sofern höherwertige Güter zum Umzug / Transport anstehen, erklärt sich der AN im Einzelfall bereit, auf
Kosten des AG eine separate Transportversicherung (verschuldensunabhängig) abzuschließen. Dies ist im
jeweiligen Einzelfall zwischen dem AN und dem AG abzustimmen.
Sollten sich gesetzliche Bestimmungen ändern, so werden diese automatisch wirksam, ohne dass es einer
vertraglichen Änderung bedarf.