Der Umfang dieser Ausschreibung umfasst die Konstruktion, Fertigung, Prüfung, Lieferung und Installation eines Magnetmagnetsystems mit Raumtemperatur gemäß den in diesem Dokument definierten Spezifikationen.
Das Magnetsystem sollte einen Raumtemperaturbereich im Magnetzentrum aufweisen, der ein Magnetfeld entlang der horizontalen Achse mit maximaler Intensität von 7 T erzeugt. Die Homogenität des zentralen Magnetfeldes sollte bei allen Feldstärken wenig als 0,1 % in einem sphärische Raum mit 10 mm Durchmesser abweichen. Das System und seine Stromversorgung sollten so konstruiert sein, dass sie schnelles Sweeping ermöglichen (über 0,3 Tesla pro Sekunde für höchste Feldstärken und schneller bei niedrigeren Feldern). Der Magnet muss eine bei Raumtemperatur zugängliche Probenkammer mit einem freien Durchmesser von über 75 mm besitzen. Die Probekammer muss mit Vakuumflanschen verschießbar sein, 10-9 bar unter Evakuierung mittels einer Turbopumpe aufrecht erhalten. Die Länge zwischen zwei CF100-Flanschen sollte so kurz wie möglich und nicht mehr als 350 mm betragen. Das Magnetsystem und seine Fernbedienung müssen an die Art der Nutzung in der Nutzereinrichtung angepasst werden. Die Konstruktion des Magneten hat sicherzustellen, dass das zugesicherte Magnetfeld im regulären Betrieb ohne Abschrecken (Quench) bereitgestellt wird. Das System muss einen elektrischen Schutz gegen eine unbeabsichtigte Quenchen, aufgrund von zu hoher Betriebstemperatur oder Überschreitung des kritischen Stroms bieten. Außerdem sollte der Magnet innerhalb von 5 Stunden nach Einschalten voll funktionsfähig sein. Nach einem Abschaltereignis soll das System eine sichere Wiederherstellung in weniger als einer Stunde ermöglichen. Typische Wiederherstellungszeiten werden vom Lieferanten festgelegt; Garantierte Wiederherstellungszeiten werden klar angegeben.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTQS0FEW0gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 25.03.2026 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTQS0FEW0registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTQS0FEW0einzureichen.
Nach Ermessen des AG können nur teilweise alle fehlenden Bewerberunterlagen nach Fristablauf nachgefordert werden.
Anzahl der Mitarbeiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der Mitarbeiter des Bieters, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Durchschnittlicher Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nettogesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eintragung Handelsregister sowie weitere Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Unterlagen zum Angebot als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein;2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.Im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9. II.) und 5.1.9. III.) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers.7. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)8. Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2019. Eigenerklärung zum RunderlassDer Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Erklärung über das Bestehen einer Haftplichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Versicherung muss mindestens eine Deckungssumme - von 3 Mio. EUR pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis
Für private Haftplicht-Risiken: - von 3 Mio. EUR pauschal bei Personen- und Sachschäden je Schadensereignis - von 3 Mio. EUR pauschal je einzelne Person - von 100.000 EUR pauschal bei Vermögensschäden je Schadenereignis
Für Umweltschaden-Risiken: - von 3 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis absichern.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mindestens 1, in Art und Umfang vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzliste)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß§ 1 GWB getroffen wird.
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