Im Rahmen der Ausschreibung wird ein Unternehmen für die vollständige Übernahme der Planung, Lieferung und Inbetriebnahme sowie die Schulung des zukünftigen Bedienpersonals eines hydraulischen Prüfportals, das streng nach relevanten DIN-/EN-Normen ausgelegt und geprüft wird, gesucht.
Konstruktion, Sicherheit und Leistung der Anlage müssen mindestens den aktuellen technischen Standards entsprechen und optimalerweise Leistungsreserven bieten. Das System soll speziell für Eisenbahnoberbauversuche konzipiert sein, d.?h. für Dauer- und Schwellbelastungen an Gleisschwellen, Schienen und Schienenbefestigungen bzw. Elastomeren nach vorgegebenen Normen wie z.B. DIN EN 13146, DIN EN 13230, DIN 14730 bzw. TL der DB etwa der DBS 918235. unter realitätsnahen Bedingungen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Anzahl der Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistung eingesetzt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft für die zu vergebende Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)4. Erklärung Runderlass5. Erklärung Russ. Sanktionen6. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;7. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (bereits mit dem Angebot vorzulegen);8. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR je Schadensereignis, für private Haftpflichtrisiken von mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal bei Personen- und Sachschäden je Schadensereignis, von mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je einzelne Person, von mindestens 100.000,00 EUR pauschal bei Vermögensschäden je Schadensereignis, für Umweltschaden-Risiken von mindestens 3.000.000,00 EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis, für Schlüsselverlust- und Allmählichkeitsschäden von jeweils mindestens 500.000,00 EUR je Schadensereignis und für Obhuts- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen von mindestens 250.000,00 EUR je Schadensfall bzw. Erklärung, dass die Bereitschaft besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen;
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweise für 3 aussagefähige Referenzobjekte der letzten 10 Geschäftsjahre (Referenzliste).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß§ 1 GWB getroffen wird.