Wachdienstleistungen für die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt (ULB) für alle drei Standorte (Stadtmitte, Lichtwiese, Schloss)
Die Kosten für den Wachdienst werden von der ULB getragen. Die Finanzierung der Maßnahme ist aufgrund zugrundeliegender Projektanträge und deren Bewilligung allerdings meist nur für ein Jahr sichergestellt und muss jeweils neu beantragt werden.Vorbehaltlich der Bewilligung von Folgeanträgen, kann diese Maßnahme entsprechend weitergeführt werden. Bleibt jedoch eine adäquate Finanzierung aus, so müssen wir uns vorbehalten, den künftigen Wachdienstvertrag unter Einhaltung entsprechender Kündigungsfristen auch vorzeitig zu beenden oder Öffnungszeiten und somit Arbeitszeiten des Wachdienstes zu kürzen.
01.01.30-31.12.30
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Bieterfragen können unterhttps://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQDYR87KV1Sgestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 14.10.2026 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQDYR87KV1Sregistrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQDYR87KV1Seinzureichen.
Nach Ermessen des AG können nur teilweise alle fehlenden Bewerberunterlagen nach Fristablauf nachgefordert werden.
Eintragung Handelsregister sowie weitere Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Unterlagen zum Angebot als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein;2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.Im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9. II.) und 5.1.9. III.) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers.6. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)7. Erklärung Art. 5k EU-Verordnung8. Runderlass
Erklärung über das Bestehen einer Haftplichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer ausreichenden Versicherung:mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis:- von 3 Mio. EUR pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis
Für private Haftplicht-Risiken:- von 3 Mio. EUR pauschal bei Personen- und Sachschäden je Schadensereignis- von 3 Mio. EUR pauschal je einzelne Person- von 100.000 EUR pauschal bei Vermögensschäden je Schadensereignis
- Schlüsselverlustschäden 500.000,00 EUR je Schadensfall,- Allmählichkeitsschäden 500.000,00 EUR je Schadensfall,
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden einschließlich Schäden durch Abhandenkommen andererSachen 250.000,00 EUR je Schadensfall.
Liquiditätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Liquiditätsnachweis in Höhe von 200.000,00 EUR
Zertifizierung nach ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsnormmanagement).
VdS Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): VdS-Zertifizierung sichergestellte Notruf- und Service-Erreichbarkeit.
Zertifizierung nach DIN 77200 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Voraussetzung ist für uns weiterhin die Zertifizierung des entsprechenden Unternehmens nach DIN 77200-1:2022-10 oder gleichwertige Nachweise.
Referenzen (Referenzliste) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 4 Einzelreferenzen unter Nennung konkreter Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen sind verpflichtend nachzuweisen. Voraussetzung ist für uns daher, dass die Bietenden über einschlägige Erfahrungen in Bibliotheken oder Kultureinrichtungen (z.B. Museen, Archive) verfügen. Eine Universitätsbibliothek mit internationalem Zuschnitt wäre idealtypisch
Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder den Nachweis gleichwertiger Verbandsmitgliedschaften oder sonstiger gleichwertiger Nachweise.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß§ 1 GWB getroffen wird.
Die Unterrichtung des Personals gemäß § 34a GewO ist für die vorgesehenen Tätigkeiten als Mindestqualifikation anzusehen.
Darüber hinaus müssen sich Bewerber verpflichten, das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie die Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe zu beachten. Zu gewährleisten sind außerdem die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (BGV C7).