Im Landkreis Wittmund werden auf dem Festland mit Wertstofftonnen und auf den Inseln Langeoog und Spiekeroog mit Wertstoffsäcken Leichtverpackungen (LVP) der Systeme und stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) erfasst. Gemäß der Abstimmungsvereinbarung wurde vereinbart, dass der Landkreis für 18 Massen-% des Wertstoffgemischs die Erfassungskosten zu tragen und diesen Mengenanteil am Sammelgut zu übernehmen und zu verwerten hat.
Folgende Leistungen sind Teil der Ausschreibung: - Übernahme des Mengenäquivalents stoffgleicher Nichtverpackungen bei der Fa. Nehlsen AWG und Transport zur Sortieranlage, - Sortierung der abgeholten Mengen, - zeitnahe Zuführung der aussortierten Fraktionen zur nachfolgenden Verwertung (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), - Bereitstellung der Fraktion Flüssigkeitskartons (FKN) zur Abholung (inkl. Verladung), - Entsorgung der Sortierreste, - Nachweisführung und Durchführung von Mengenmeldungen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens 65 Massen-% des Wertstoffgemisches durch Recycling verwertet werden; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Fuhlrieger Allee 2Ort: WangerlandPostleitzahl: 26434NUTS-3-Code: Friesland (DE) (DE94A)Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Übernahme hat bei der Nehlsen AWG GmbH & Co. KG in Wangerland zu erfolgen.
2029
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieterfragen sind über den Vergabemarktplatz zu stellen und werden auch dort beantwortet.
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Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung zu Zertifikaten- Erklärung zu technischer Ausstattung
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung zur Insolvenz- Erklärung zu Steuern
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):