Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von Linienverkehrsleistungen mit Bussen im Linienbündel Wittmund Nord im Landkreis Wittmund.
Kreisgebiet des Landkreis Wittmund
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)."
Bieterfragen sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu stellen und werden auch dort beantwortet.
Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 5 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation über die Erbringung vorgenannter als Referenz(en) angegebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines Verkehrsangebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt wurden und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit einem Umfang der referenzierten Leistung von mindesten 100.000 km / Jahr zu benennen.Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden
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