BESTBIETER - NACH AUFFORDERUNG DURCH DIE VERGABESTELLE
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Nachweise sind nicht mit dem Angebot einzureichen. Sie sind erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bestbieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bereits mit dem Angebot eingereichte gültige Unterlagen werden berücksichtigt.
Präqualifikation:
Sofern eine Präqualifikation besteht, ist diese anzugeben. In anerkannten Präqualifikationsverzeichnissen hinterlegte und gültige Nachweise werden anerkannt. Die Vergabestelle behält sich eine Überprüfung vor.
Steuern und Sozialabgaben:
Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachkommt. Entsprechende Nachweise bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind vom Bestbieter nach Aufforderung vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist vom Bestbieter nach Aufforderung vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Betriebshaftpflichtversicherung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Geschäftsauskunft; Unterlagen, die über die die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Auskunft geben: Umsatz der letzten drei Jahre; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Tariftreue und Mindestentgelt; Nachweis über Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Vergabesperre; Erklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, siehe beigefügten Vordruck; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung