Unterstützung in den Bereichen IT-Sicherheit, IT-Architektur sowie IT-Prozess- und...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.08.2025
26.08.2025 12:00 Uhr
26.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hochschule RheinMain, Die Präsidentin
DE811490955
Postfach 3251
65022
Wiesbaden
Deutschland
DE714
Vergabestelle
vergabe@hs-rm.de
+49 61194950
+49 6119495-1159

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Hessen bei Regierungs Präsidium Darmstadt
049 6151126603:
Wilhelminenstr. 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de
poststelle@rpda.hessen.de
+49 6151126603
+49 6151125816

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei Regierungs Präsidium Darmstadt
+49 6151126603
Wilhelminenstr. 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de
poststelle@rpda.hessen.de
+49 6151126603
+49 6151125816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79420000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hochschule RheinMain betreibt zahlreiche IT-Anwendungen/-systeme in der Verwaltung sowie für die Organisation der Lehre. Die Anforderungen an diese IT-Anwendungen/-systeme sind vielfältig, während die verfügbaren Ressourcen begrenzt bleiben. In der Vergangenheit wurden einzelne IT-Anwendungen/-systeme teilweise unabhängig von der bestehenden IT-Architektur weiterentwickelt, während andere Ansätze eine übergreifende Betrachtung mehrerer IT-Anwendungen/-systeme einbezogen.
Gemeinsam ist allen Prozessen, dass bislang kaum eine einheitliche oder übergreifende Struktur sowie keine IT-gestützte Systematik für die Planung, Koordination und Durchführung von Änderungen an einzelnen IT-Anwendungen/-systeme, Prozessen oder Projekten existiert. Dadurch bestehen isolierte Funktionsinseln, wodurch Schnittstellen und Ressourcen nicht optimal genutzt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Aufgabenstellung des Anbieters ist die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Hochschule RheinMain in Bezug auf die konzeptionellen, planerischen und organisatorischen Tätigkeiten im IT- und Medienzentrum (ITMZ). Der Anbieter soll das ITMZ bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Ziele, bei der systematischen Planung von Maßnahmen sowie bei der strukturellen Organisation von Prozessen und Abläufen unterstützen. Dies umfasst die fachliche Beratung bei langfristigen Projekten/Vorhaben, die Optimierung von IT-Dienstleistungen und die Verbesserung der technologischen Infrastruktur der Hochschule

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Der initiale Vertragszeitraum ist auf zwei Jahre festgelegt, wobei die Hochschule die Option besitzt, den Vertrag zweimal einseitig um jeweils ein Jahr zu verlängern

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Postfach 3251
65022
Wiesbaden
Deutschland
DE714

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDLYT94MC92F

Einlegung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfsfrist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftrag wird auf der Basis eines EVB-IT Dienstvertrages erteilt

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung final unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Geschäftsauskunft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unterlagen, die über die die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Auskunft geben: Umsatz der letzten drei Jahre

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis Eintrag im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über vergleichbare Lieferungen und Leistungen siehe Allgemeine Bedingungen 4.5

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Tariftreue und Mindestentgelt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Vertraulichkeitsvereinbarung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt die Einhaltung der Richtlinien des Auftraggebers bezüglich des sorgfältigen Umgangs mit Daten und Informationen der Ausschreibung. Hierzu füllt der Bieter die beigefügte Anlage aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Vergabesperre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, siehe beigefügten Vordruck

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Kriterienkatalog ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis Nachunternehmerleistung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. ausgefüllter Vordruck über Nachunternehmerleistungen
- Preisblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Sprachniveau ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Alle Personen, die im Kundenkontakt stehen - unabhängig davon, welches Medium verwendet wird, verfügen über ausreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Für den Fall, dass "Deutsch" nicht die Muttersprache eingesetzter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist, erklären wir, dass das jeweilige Sprachniveau "C1" nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) erreicht wird.
Diese Erklärung ist pro Bieter, Nachunternehmer und Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft abzugeben

- VO Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (E

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung