Die Hochschule RheinMain betreibt zahlreiche IT-Anwendungen/-systeme in der Verwaltung sowie für die Organisation der Lehre. Die Anforderungen an diese IT-Anwendungen/-systeme sind vielfältig, während die verfügbaren Ressourcen begrenzt bleiben. In der Vergangenheit wurden einzelne IT-Anwendungen/-systeme teilweise unabhängig von der bestehenden IT-Architektur weiterentwickelt, während andere Ansätze eine übergreifende Betrachtung mehrerer IT-Anwendungen/-systeme einbezogen.Gemeinsam ist allen Prozessen, dass bislang kaum eine einheitliche oder übergreifende Struktur sowie keine IT-gestützte Systematik für die Planung, Koordination und Durchführung von Änderungen an einzelnen IT-Anwendungen/-systeme, Prozessen oder Projekten existiert. Dadurch bestehen isolierte Funktionsinseln, wodurch Schnittstellen und Ressourcen nicht optimal genutzt werden.
Die Aufgabenstellung des Anbieters ist die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Hochschule RheinMain in Bezug auf die konzeptionellen, planerischen und organisatorischen Tätigkeiten im IT- und Medienzentrum (ITMZ). Der Anbieter soll das ITMZ bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Ziele, bei der systematischen Planung von Maßnahmen sowie bei der strukturellen Organisation von Prozessen und Abläufen unterstützen. Dies umfasst die fachliche Beratung bei langfristigen Projekten/Vorhaben, die Optimierung von IT-Dienstleistungen und die Verbesserung der technologischen Infrastruktur der Hochschule
Der initiale Vertragszeitraum ist auf zwei Jahre festgelegt, wobei die Hochschule die Option besitzt, den Vertrag zweimal einseitig um jeweils ein Jahr zu verlängern
Rechtsbehelfsfrist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWBGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Auftrag wird auf der Basis eines EVB-IT Dienstvertrages erteilt
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung final unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Geschäftsauskunft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unterlagen, die über die die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Auskunft geben: Umsatz der letzten drei Jahre
Nachweis Eintrag im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über vergleichbare Lieferungen und Leistungen siehe Allgemeine Bedingungen 4.5
Tariftreue und Mindestentgelt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Vertraulichkeitsvereinbarung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt die Einhaltung der Richtlinien des Auftraggebers bezüglich des sorgfältigen Umgangs mit Daten und Informationen der Ausschreibung. Hierzu füllt der Bieter die beigefügte Anlage aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Vergabesperre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, siehe beigefügten Vordruck
Einzureichende Unterlagen:- Kriterienkatalog ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis Nachunternehmerleistung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. ausgefüllter Vordruck über Nachunternehmerleistungen- Preisblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Sprachniveau ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Alle Personen, die im Kundenkontakt stehen - unabhängig davon, welches Medium verwendet wird, verfügen über ausreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache in Wort und Schrift.Für den Fall, dass "Deutsch" nicht die Muttersprache eingesetzter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist, erklären wir, dass das jeweilige Sprachniveau "C1" nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) erreicht wird. Diese Erklärung ist pro Bieter, Nachunternehmer und Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft abzugeben
- VO Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (E