Die hierfür erforderlichen Informationen werden (nach Abschluss der Angebotsauswertung) von dem infrage kommenden Bieter angefordert:
- Bestätigung, dass sich der Bieter nicht in Konkurs, Liquidation, Einstellung der Geschäftstätigkeit, Zwangsvergleich, Vergleich oder in einer ähnlichen Lage befindet (Eigenerklärung zur Eignung).