Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage 2.1
Bezugnehmend auf die im o.g. Fragebogen zu beantwortende Frage 9.1. haben wir eine Verständnisfrage.
Gefragt wird:
"In welchen Sprachen, zusätzlich zu deutsch, wird der Support angeboten?"
Bezieht sich diese Frage auf den Adobe Enterprise Support?
Falls ja, kann diese entfallen da der Support von Adobe geleistet wird und nicht im Einflussbereich der Bieter liegt und daher auch für alle Bieter identisch beantwortet werden kann und muss.
Sollte sich die Frage auf die vorher als "Beratungsleistung" bezeichneten Dienste des Bieters beziehen, so widerspricht die Frage der Leistungsbeschreibung bzw. steht dieser entgegen.
Hier heißt es ausdrücklich auf S.3 unter 4. "Der Anbieter stellt sicher, dass die Beratungsleitung in deutscher Sprache geleistet wird."
Hier besteht ausdrücklich keine Wahlmöglichkeit einer weiteren Sprache?
Somit ist ein Zusammenhang mit der geforderten Leistung nicht erkennbar und die Frage kann ebenfalls entfallen.
Darüber hinaus ist die Formulierung "zwei oder mehr Sprachen" nicht hinreichend konkretisiert. Dies ermöglicht einem Bieter mit den Sprachen englisch, samoanisch und fidschianisch identisch bewertet zu werden wie mit den Sprachen englisch, spanisch, chinesisch?
Wir fordern Sie auf dieses Kriterium hinreichend zu konkretisieren sowie einen Zusammenhang mit der Leistung herzustellen oder das Kriterium zu streichen.
Antwort der Vergabestelle:
Die Frage bezieht sich nicht auf den Adobe-Support, sondern ausschließlich auf den Support des Bieters. Unsere Formulierung "...stellt sicher, dass die Beratungsleistung in deutscher Sprache geleistet wird" war nicht so gemeint, dass die Beratung ausschließlich in deutsch erfolgen muss. Wir haben die Formulierung daher in der Leistungsbeschreibung wie folgt geändert:
"Der Anbieter stellt sicher, dass die Beratungsleitung mindestens in deutscher Sprache geleistet wird. Zusätzlich kann eine Beratung in englischer Sprache angeboten werden."
Das entsprechende Wertungskriterium 9.1 haben wir wie folgt geändert:
nur deutsch, keine zusätzliche Sprache: 0 Punkte
zusätzlich in englischer Sprache: 10 Punkte
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Nachricht:
Frage 1.1
1) In OZ 1.1.1 und OZ 1.1.2 findet sich in der Beschreibung ein Bezug auf "user pro Monat"
in OZ 1.1.3 nicht?
Auch ist die Angabe eines Preises je Monat bei FTE basierter Lizenzierung ungewöhnlich, vor allem daher, dass sich keine Multiplikation des Wertes mit der Laufzeit von 46 Monaten in der Leistungsbeschreibung findet?
Bitte bestätigen Sie, dass bei den genannten OZs der Preis je Monat anzugeben ist und klären Sie die Angabe für OZ 1.1.3
Antwort der Vergabestelle:
Zu den FTE-OZ (1.1.1 + 1.1.2): Benötigt wird der Preis pro FTE auf monatlicher bzw. jährlicher Basis.
Frage 1.2
2) Auch bei den OZ 1.2.1. bis 1.2.3 gilt die Frage aus 1)
Antwort der Vergabestelle:
Zu den OZ 1.2.1 -1.2.3: Der Gebrauch der Einheit "User pro Monat" zielt auf die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Perioden innerhalb der Vertragslaufzeit: 1 x 10 Monate, 3 x 12 Monate; für 1.1.3 gilt dies entsprechend.
Frage 1.3
3) Bei OZ 1.2.4 bzw. 1.2.5 ist vertraglich eine Mindestbestellmenge von 50 Lizenzen je Hochschule zu berücksichtigen.
Die Angabe von 1 Stück ist daher nicht das mögliche Minimum. Können Sie bitte bestätigen, dass der Auftraggeberin dieser Umstand bekannt ist und die Angabe hier lediglich zur Ermittlung des günstigsten Angebots dient und keine Bestellgrundlage darstellt.
Bei diesen Positionen findet sich darüberhinaus keine Angabe dazu auf welche Laufzeit sich der anzugebende Preis beziehen soll?
Diese Lizenzen sind jeweils ab Bestellung für die gesamte Restlaufzeit zu beziehen.
Welcher Preis soll angegeben werden, Preis pro Jahr?
Antwort der Vergabestelle:
Zu OZ 1.2.4 bzw. 1.2.5: Die Mindestbestellmenge lautet 50 pro Hochschule. Die Angabe von 1 Stück dient der Ermittlung eines preislichen Angebotes; Preis User pro Jahr.
Frage 1.4
4) Bei OZ 1.3.1 ist vertraglich eine Mindestbestellmenge von 3000 Transaktionen je Hochschule zu berücksichtigen.
Die Angabe von 1 Stück ist daher nicht das mögliche Minimum. Können Sie bitte bestätigen, dass der Auftraggeberin dieser Umstand bekannt ist und die Angabe hier lediglich zur Ermittlung des günstigsten Angebots dient und keine Bestellgrundlage darstellt.
Hier wird die ungewöhnliche Preisangabe von "Transaktion pro Monat" gefordert, Transaktionen werden nicht laufzeitanteilig berechnet, es wird immer der Preis pro Transaktion erhoben. Wir bitten dies entsprechend anzupassen.
Antwort der Vergabestelle:
Zu OZ 1.3.1: Mindestbestellmenge ist 3000 Transaktionen pro Hochschule. Die Angabe von 1 Stück dient der Ermittlung eines preislichen Angebotes; Preis pro Transaktion.
Frage 1.5
5) Bei OZ 1.3.2 ist vertraglich eine Mindestbestellmenge von 50 Lizenzen je Hochschule zu berücksichtigen.
Die Angabe von 1 Stück ist daher nicht das mögliche Minimum. Können Sie bitte bestätigen, dass der Auftraggeberin dieser Umstand bekannt ist und die Angabe hier lediglich zur Ermittlung des günstigsten Angebots dient und keine Bestellgrundlage darstellt.
Auch hier wird wieder ungewöhnlicherweise der Preis je "user pro Monat" abgefragt.
Antwort der Vergabestelle:
Zu OZ 1.3.2: Mindestbestellmenge ist 50 Lizenzen pro Hochschule. Die Angabe von 1 Stück dient dien der Ermittlung eines preislichen Angebotes; Preis User pro Jahr.
Frage 1.6
6) Bei OZ 1.3.3 ist vertraglich eine Mindestbestellmenge von 250.000 Dokumententransaktionen je Hochschule zu berücksichtigen.
Die Angabe von 1 Stück ist daher nicht das mögliche Minimum. Können Sie bitte bestätigen, dass der Auftraggeberin dieser Umstand bekannt ist und die Angabe hier lediglich zur Ermittlung des günstigsten Angebots dient und keine Bestellgrundlage darstellt.
Hier findet sich die Angabe "Bestellmengeneinheit: Je 1000 Doc Trns pro Monat"
Diese Angabe widerspricht dem Vertrag. Der Vertrag sieht hier eine Bestellmengeneinheit von "Each 1K DOC TRNS Per Year" vor, also 1000 TRNS pro Jahr.
Transaktionen werden nicht laufzeitanteilig berechnet, es wird immer der Preis pro Transaktion erhoben.
Können Sie das bitte entsprechend anpassen und klarstellen.
Antwort der Vergabestelle:
Zu OZ 1.3.3: Mindestbestellmenge ist 250.000 Dokumententransaktionen pro Hochschule. Die Angabe von 1 Stück dient dien der Ermittlung eines preislichen Angebotes; Preis je 1000 Dokumententransaktionen pro Jahr.
Frage 1.7
7) Bei OZ 1.3.4 ist vertraglich eine Mindestbestellmenge von 5.000 Credits je Hochschule zu berücksichtigen.
Die Angabe von 1 Stück ist daher nicht das mögliche Minimum. Können Sie bitte bestätigen, dass der Auftraggeberin dieser Umstand bekannt ist und die Angabe hier lediglich zur Ermittlung des günstigsten Angebots dient und keine Bestellgrundlage darstellt.
Hier findet sich die Angabe "Bestellmengeneinheit: per Credit pro Monat"
Diese Angabe widerspricht dem Vertrag. Der Vertrag sieht hier eine Bestellmengeneinheit von "per Credit Per Year" vor, Credit pro Jahr.
Credits werden nicht laufzeitanteilig berechnet, es wird immer der Preis pro Credit erhoben.
Können Sie das bitte entsprechend anpassen und klarstellen
Antwort der Vergabestelle:
Zu OZ 1.3.4: Mindestbestellmenge ist 5000 Credits per Hochschule. Die Angabe von 1 Stück dient dien der Ermittlung eines preislichen Angebotes; Preis per Credit per Year.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Leistungsverzeichnis wurde bei Pos. 1.1.1 die Menge um 930 Lizenzen erhöht.
Mit freundlichem Gruß
Vergabestelle
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