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Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge der Studierenden des Fachbereichs Medizin der ...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2025
21.10.2025 08:00 Uhr
21.10.2025 08:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Philipps-Universität Marburg
DE112590692
Baldingerstraße
35043
Marburg
Deutschland
DE724
ekvkfb20@uni-marburg.de
+49123

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
Geschäftsstelle
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
Geschäftsstelle
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
Geschäftsstelle
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85147000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge der Studierenden des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung der Studierenden des Fachbereichs Medizin sind frühestens ab dem 01.01.2026, spätestens jedoch ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2027 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) in der Fassung Stand Juli 2019 arbeitsmedizinische Dienstleistungen zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (30.09.2027) in Schriftform gekündigt wird. Bei der Angabe der Studierenden handelt es sich um ca. 600 Studierende pro Jahr, d.h. 1200 Studierende für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2027

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung der Studierenden des Fachbereichs Medizin sind frühestens ab dem 01.01.2026, spätestens jedoch ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2027 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) in der Fassung Stand Juli 2019 arbeitsmedizinische Dienstleistungen zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (30.09.2027) in Schriftform gekündigt wird. Bei der Angabe der Studierenden handelt es sich um ca. 600 Studierende pro Jahr, d.h. 1200 Studierende für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marburg
Deutschland
DE724

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDFYTAUDTZXV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Eine Rüge muss innerhalb von 10 Tagen ab Erkennen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften erfolgen.
Ein Nachprüfungsverfahren kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeleitet werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabeplattform DTVP
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte lesen Sie die beigefügten Bewerbungsbedingungen, diese enthalten wichtige Hinweise für das Vergabeverfahren.

Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das im Menüpunkt "Angebote" erreichbare VMP-Bieter-Tool ab, nur auf diesem Weg eingereichte Angebote erfüllen die Anforderungen gem. §§ 9 ff. VgV bzgl. elektronischer Angebote.

Bitte geben Sie in Ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen oder AGB an. Bitte geben Sie keine eigenen Zahlungsbedingungen an, auch wenn dies bei der Abgabe des Angebots im Bietertool möglich ist. Für alle Bieter gelten ausschließlich die einheitlichen Vertragsbedingungen der Philipps-Universität Marburg, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Vorgabe oder der Verweis auf eigene Vertragsbedingungen kann zum Ausschluss des Angebots führen.

Bei Unklarheiten, Bewerber- / Bieterfragen
Die Bewerber / Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download / Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, hat der Bewerber / Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Nach einer freiwilligen Registrierung auf www.dtvp.de als Interessent werden Anbieter über Änderungen der Angebotsunterlagen oder Antworten auf Bewerber- / Bieterfragen automatisch informiert. Eine gesonderte Mitteilung für nicht registrierte Interessenten erfolgt nicht. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bewerbers / Bieters, sich im Verlaufe des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform eingestellte Fragen, Antworten, Ergänzungen und Änderungen zu informieren.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das im Menüpunkt "Angebote" erreichbare Bieter-Tool ab.

Kommunikation
Sämtliche Kommunikation erfolgt ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform. Andere Kommunikationswege sind nicht zugelassen. Elektronische Einreichung von Angeboten: https://www.dtvp.de/Center/.
Bei technischen Problemen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an: htttps://support.cosinex.de/unternehmen/.

Preisangaben:
Die Angabe der Preise erfolgt ausschließlich in den Unterlagen "Preisangabe_Leistungsverzeichnis.xlsx" und "CSX 31a - Leistungsbeschreibung_Preisblatt.pdf", sowie im Bietercockpit.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

55
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Schwere Verfehlungen gem. § 17 Abs. 2 HVTG:
1. Sachverhalte, die nach § 2 des Wettbe-
werbsregistergesetzes vom 18. Juli 2017
(BGBl. I S. 2739), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 18. Januar 2021 (BGBl. I
S. 2), in das Wettbewerbsregister einzu-
tragen sind,
2. Sachverhalte, die nach § 124 Abs. 1 Nr. 1,
3, 4, 8 und 9 des Gesetzes gegen Wett-
bewerbsbeschränkungen zu einem Aus-
schluss von der Teilnahme an einem Ver-
gabeverfahren führen können,
3. Sachverhalte, die nach § 21 Abs. 1 Satz 1
und 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-
gesetzes zu einem Ausschluss von der
Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag
führen sollen, sowie
4. Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1
und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes und § 21 Abs. 1 und 2 des Mindest-
lohngesetzes, die mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 Euro geahndet worden
sind.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zum Bieter/Bewerber

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Ausschlussgründe (schwere Verfehlungen) - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft gem. § 17 Abs. 7 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt anfordern.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatz - Bitte geben Sie die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei vergangenen Kalenderjahren an, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen / Betreuungsumfang - Nachweis zur Erfüllung des Betreuungsumfangs:
Der Bieter kann belegen, dass er in den zurückliegenden Jahren einen arbeitsmedizinischen Betreuungsumfang in entsprechendem Auftragsvolumen geleistet hat und fähig ist, das geforderte Auftragsvolumen ab dem ersten Vertragsjahr zu erbringen. Er fügt dem Angebot einen entsprechenden Nachweis bei, aus dem die Anzahl der betriebsärztlich betreuten Personen der letzten 5 Jahre hervorgeht.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte - Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen.

Die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten betrug:

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Steuern, Abgaben, gesetzliche Sozialversicherung - Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung - Bitte bestätigen Sie, dass Sie dem Angebot einen Nachweis für eine aktuell bestehende, marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der Deckungssummen beigefügt haben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung Tariftreue

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für jede Hochschule ist ein betreuender Betriebsarzt / eine betreuende Betriebsärztin namentlich anzugeben. Vorausgesetzt werden ein Studium der Humanmedizin mit Approbation und der Erwerb der beruflichen Qualifikation zum Führen der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" gemäß § 3 DGUV Vorschrift 2 sowie § 7 ArbMedVV. Namentlich benannte Betriebsärzte /Betriebsärztinnen sind der deutschen Sprache mächtig (Muttersprachler oder mindestens C1-Niveau).
Der namentlich genannte Betriebsarzt/die namentlich benannte Betriebsärztin verfügt über die o.g. arbeitsmedizinische Fachkunde und über eine mehrjährige Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung von universitären und wissenschaftlichen Einrichtungen, die Umgang mit Biostoffen und Gefahrstoffen haben. Entsprechende Zeugnisse, Urkunden und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Siehe Anlage "Nachweise zur Fachkunde".

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung