Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges 4000 (TLF 4000) mit Druckzumischanlage (gemäß DIN 14530-21)
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges 4000 (TLF 4000) mit Druckzumischanlage (gemäß DIN 14530-21)entsprechend der Leistungsbeschreibung.
siehe loseigene Angaben und "Besondere Vertragsbedingung"
Überprüfungsstelle:Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen nach den Bestimmungen des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsauftrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Deutschen Vergabeportal (DTVP) zum Download bereit. Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal bearbeitet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers. Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen erfolgt die Abfrage beim Wettbewerbsregister (Ausstelldatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) von Amts wegen (nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter.
2. Eigenerklärung nach dem Thüringer Vergabegesetz
Eine fehlende "Eigenklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1" führt zum Ausschluss.
Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen befindet sich hierzu zur Eigenerklärung auch die Anlage Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Los 1: Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und Überführung des Fahrzeuges durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Rechnungslegung und Zahlung gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die Vorgaben der VOL/B in der geltenden Fassung - siehe auch Leistungsbeschreibung Teil 2 "sonstige Bestimmungen".
Los 2: Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Prüfung der jeweiligen Teillieferung durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Rechnungslegung und Zahlung gelten die beigefügten Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die Vorgaben der VOL/B in der geltenden Fassung- siehe auch Leistungsbeschreibung Teil 3 "sonstige Bestimmungen".
- gemäß Formblatt 634: Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen- gemäß Formblatt 635: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)-Verpflichtungen nach dem Thüringer Vergabegesetzsiehe Nr. 9 "Besondere Vertragsbedingungen"Siehe auch Nr. 9 der Besonderen Vertragsbedingungen
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung
feuerwehrtechnische Beladung gemäß Leistungsbeschreibung Teil 3
Gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt nach Auftragsvergabe ein Aufklärungsgespräch, um Zuge dessen wird die Lieferadresse der feuerwehrtechnischen Beladung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, für das Los 2 nur einen Zuschlag zu erteilen, insofern für das Los 1 ein zuschlagfähiges Angebot vorliegt.