Lieferung eines Gerätewagens - Dekontamination (gemäß technischer Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen vom 29.11.20222 und DIN 14555-22)
Lieferung eines Gerätewagens - Dekontamination (gemäß technischer Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen vom 29.11.20222 und DIN 14555-22) entsprechend der Leistungsbeschreibung und bestehend aus -Fahrgestell-feuerwehrtechnischer Aufbau-feuerwehrtechnische Beladung
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Amt für Bevölkerungsschutz
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Überprüfungsstelle:Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen nach den Bestimmungen des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsauftrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Deutschen Vergabeportal (DTVP) zum Download bereit. Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal bearbeitet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers. Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen erfolgt die Abfrage beim Wettbewerbsregister (Ausstelldatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) von Amts wegen (nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter.
2. Eigenerklärung nach dem Thüringer Vergabegesetz
Eine fehlende "Eigenklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1" führt zum Ausschluss.
Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen befindet sich hierzu zur Eigenerklärung auch die Anlage Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG.
Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
Eigenerklärung (124 LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben.
Eintragung in ein Berufsregister gemäß Eigenerklärung.
Als Nachweis und mittels Dritterklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung- Handelsregisterauszug- Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle der vorgenannten Einzelnachweise wird die Vorlage eines aktuellen Zertifikates über die Präqualifizierung akzeptiert
Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und Überführung des Fahrzeuges durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Zahlung gelten die beigefügten "Besonderen" und "Zusätzlichen" Vertragsbedingungen sowie die Vorgaben der VOL/B in der geltenden Fassung.
- gemäß Formblatt 634 Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen- gemäß Formblatt 635: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)-Allgemeine Vertragsbedingungen nach VOL/B
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen:
- ggf. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)- ggf. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)-ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend)