Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den eingegangenen Produktfragen geben wir für alle Bieter folgende Klarstellungen und Änderungen bekannt:
1. Position 10 - Bindfaden
Gefordert wird ein Bindfaden 2/3,0, Länge 30 m, Durchmesser 1,0 mm und Gewicht 25 g. Ein aktuell lieferbarer Artikel, der sämtliche genannten Merkmale gleichzeitig erfüllt, konnte nicht eindeutig ermittelt werden.
Bitte teilen Sie mit, ob die Angaben zur Lauflänge, zum Durchmesser und zum Gewicht zwingend exakt einzuhalten sind oder welche Abweichungen zugelassen werden. Hilfsweise bitten wir um Benennung eines Leitartikels.
Antwort zu 1:
Das angegebene Gewicht von 25 g muss nicht exakt eingehalten werden. Ein abweichendes Gewicht ist zulässig. Die übrigen Produktanforderungen bleiben maßgeblich.
2. Position 13 - Boardmarker
Gefordert wird ein Boardmarker mit Rundspitze und einer Strichstärke von 1,5 bis 4 mm in allen Farben. Bei Boardmarkern mit Rundspitze geben die Hersteller regelmäßig eine feste Strichbreite oder eine abweichende Bandbreite an.
Bitte stellen Sie klar, ob der Marker die gesamte Bandbreite von 1,5 bis 4 mm abdecken muss oder ob eine vom Hersteller angegebene Strichbreite innerhalb dieses Bereichs, beispielsweise 2,3 mm, die Anforderung erfüllt.
Bitte teilen Sie außerdem mit, welche Farben unter der Vorgabe "alle Farben" mindestens anzubieten sind.
Antwort zu 2:
Der Boardmarker muss eine Rundspitze haben. Gefordert ist ein Boardmarker mit Rundspitze, dessen vom Hersteller angegebene Strichbreite den gesamten Bereich von 1,5 bis 4 mm abdeckt. Eine ausschließlich feste Strichbreite innerhalb dieses Bereichs, beispielsweise 2,3 mm, erfüllt die Anforderung nicht.
Die Farben Rot, Blau, Grün und Schwarz sollten angeboten werden.
3. Positionen 41 und 42 - tesa Clean Air Feinstaubfilter
In den Positionen 41 und 42 werden folgende Artikel gefordert:
Position 41: tesa Clean Air 50378-00000, 100 × 80 mm, EAN 4042448140555
Position 42: tesa Clean Air 50380-00000, 140 × 100 mm, EAN 4042448140579
Nach unserem aktuellen Beschaffungsstand sind beide Artikel seit dem 30.01.2026 endgültig nicht mehr regulär lieferbar. Auch eine aktuelle Marktrecherche hat keine belastbare reguläre Bezugsquelle ergeben. Auffindbar sind allenfalls nicht lieferbare Angebote oder mögliche Restbestände.
Bitte teilen Sie mit, ob technisch gleichwertige Feinstaubfilter anderer Hersteller angeboten werden dürfen. Falls weiterhin ausschließlich die genannten tesa-Artikel verlangt werden, bitten wir um Benennung einer aktuell und für die vorgesehene Vertragslaufzeit belastbar verfügbaren Bezugsquelle oder eines vom Hersteller vorgesehenen Nachfolgeartikels.
Antwort zu 3:
Technisch vergleichbare Feinstaubfilter anderer Hersteller sind zulässig. Die genannten tesa-Artikel dienen lediglich als Referenzartikel.
4. Position 200 - Papierpolstertasche
Gefordert wird eine braune Papierpolstertasche im Format 200 × 250 mm. Ein aktuell lieferbarer Artikel mit genau diesen Abmessungen konnte nicht eindeutig ermittelt werden.
Bitte teilen Sie mit, ob es sich bei den genannten Maßen um Innen- oder Außenmaße handelt und welche Maßtoleranzen zugelassen werden. Hilfsweise bitten wir um Benennung eines Leitartikels.
Antwort zu 4:
Die angegebenen Maße von 200 × 250 mm sind Innenmaße. Je Maß ist eine Abweichung von höchstens 5 mm nach oben oder unten zulässig. Das zulässige Innenmaß beträgt damit 195 bis 205 mm × 245 bis 255 mm.
5. Position 280 - Sichthülle aus PP
Gefordert wird eine genarbte, dokumentenechte Sichthülle DIN A4 aus PP mit einer Folienstärke von 0,12 mm, in einer Packung mit 100 Stück und in allen Farben.
Ein widerspruchsfrei dokumentierter und aktuell lieferbarer Artikel mit sämtlichen genannten Merkmalen konnte nicht ermittelt werden. Marktübliche PP-Sichthüllen werden häufig mit Folienstärken von 0,10 mm oder 0,11 mm angeboten.
Bitte teilen Sie mit, ob die Folienstärke von 0,12 mm zwingend exakt einzuhalten ist oder ob dokumentenechte PP-Sichthüllen mit einer Folienstärke von 0,10 mm beziehungsweise 0,11 mm zugelassen werden.
Bitte teilen Sie außerdem mit, welche Farben unter der Vorgabe "alle Farben" mindestens anzubieten sind.
Antwort zu 5:
Die geforderte Folienstärke von 0,12 mm bleibt bestehen.
Anzubieten ist mindestens die Farbe Transparent. Weitere Farben können angeboten werden. Die übrigen Anforderungen - DIN A4, PP, genarbte und dokumentenechte Ausführung sowie 100 Stück je Packung - bleiben bestehen.
6. Position 281 - Sichthülle/Aktenhülle
Die Leistungsbeschreibung nennt eine "Sichthülle A4 PP glasklar farblos Aktenhüllen, 50 Stück/Packung". Die Begriffe Sichthülle und Aktenhülle bezeichnen unterschiedliche Produktausführungen.
Bitte stellen Sie klar, welche Ausführung gefordert wird:
- Prospekthülle mit Lochrand und Öffnung an der Oberseite,
- Aktenhülle ohne Lochrand mit Öffnung an der Oberseite und an einer Längsseite oder
- eine andere Ausführung.
Bitte teilen Sie außerdem mit, ob zwingend eine Originalpackung mit 50 Stück angeboten werden muss oder ob eine abweichende Packungsgröße bei entsprechender Preisumrechnung zugelassen wird.
Antwort zu 6:
Gefordert ist eine glasklare, farblose Sichthülle aus PP für DIN A4 ohne Lochrand, die oben und an einer Längsseite offen ist. Eine Prospekthülle mit Lochrand erfüllt die Anforderung nicht. Die bestellbare Einheit muss 50 Stück umfassen. Eine Originalpackung mit 50 Stück ist nicht zwingend; zulässig sind auch mehrere originalverpackte Teilpackungen mit zusammen 50 Stück. Der Angebotspreis ist für diese Einheit mit 50 Stück anzugeben.
Zusätzlicher Hinweis:
Die gestern mitgeteilte Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 06.11.2026 gilt auch für die Einreichung der Bemusterungsartikel. Eine abweichende Musterfrist besteht nicht. Gemäß Teil C, Seite 4, Ziffer 5, müssen die Bemusterungsartikel bis zum Ablauf der Angebotsfrist an der dort genannten Adresse eingegangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
THM Vergabestelle
.i.A. S.Scherer-Hockel
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bieterfragen und der größeren Änderungen an den Vergabeunterlagen wird die Angebotsfrist für alle Bieter bis zum 06.11.2026 verlängert.
Durch diese Anpassung möchten wir allen Interessenten ausreichend Zeit geben, die Änderungen vollumfänglich in der Kalkulation und Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass alle bisher eingegangenen und noch unbeantworteten Bieterfragen gesondert und zeitnah in einem gesammelten Dokument, das allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, beantwortet werden.
Wir bedanken uns für Ihr fortlaufendes Interesse an diesem Vergabeverfahren und Ihr Verständnis für diese notwendige Fristverlängerung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Vergabestelle THM
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Vergabeverfahren sind weitere Bieterfragen eingegangen. Diese beantworten wir nachfolgend einheitlich für alle Bieter.
Die Antworten sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Frage 1
Position 301 - Tafelschreiber
Gefordert wird ein nachfüllbarer Tafelschreiber mit einer Strichbreite von 2-6 mm. Sind auch nachfüllbare, trocken abwischbare Whiteboardmarker mit Keilspitze und den vom Hersteller angegebenen Strichbreiten von 2 und 5 mm zugelassen?
Antwort zu 1:
Die Anforderung für Position 301 bleibt unverändert. Nachfüllbare, trocken abwischbare Whiteboardmarker mit Keilspitze sind zulässig, sofern sie die geforderte Strichbreite von 2-6 mm erfüllen.
Ein Marker, für den der Hersteller lediglich Strichbreiten von 2 mm und 5 mm angibt, erfüllt diese Anforderung nicht und ist für Position 301 daher nicht zugelassen.
Frage 2
Position 325 - Unterschriftsmappe
Die Beschreibung lautet "Unterschriftsmappe 20tlg Eco-Einband grau Löschkarton".
Bezieht sich die Farbangabe "grau" auf den Einband, den Löschkarton oder auf beide Bestandteile? Ist eine Ausführung mit grauem Einband und rosa Löschkarton zulässig?
Bitte konkretisieren Sie außerdem die Anforderung "Eco-Einband". Abschnitt 3.2.2 a des beigefügten Nachhaltigkeitsleitfadens, gedruckte Seite 15, schließt Beschichtungen und Kaschierungen mit Kunststoffen aus. Sind für Position 325 dennoch PP-kaschierte Einbände ausdrücklich zugelassen, oder ist eine Ausführung ohne Kunststoffbeschichtung beziehungsweise -kaschierung nach Maßgabe des Leitfadens erforderlich.
Antwort zu 2:
Bei Position 325 bezieht sich die Farbangabe "grau" auf den Löschkarton. Ergänzend wird auch rosa Löschkarton zugelassen. Die Farbe des Einbands ist nicht vorgegeben. Eine Ausführung mit grauem Einband und rosa Löschkarton ist daher hinsichtlich der Farben zulässig.
"Eco-Einband" bezeichnet keine bestimmte Produktserie und begründet keine Ausnahme vom Nachhaltigkeitsleitfaden. Für Position 325 gelten die anwendbaren Anforderungen an Mappen nach Abschnitt 3.2.2 a des beigefügten Leitfadens. Die Erfüllung kann durch eine Herstellererklärung nachgewiesen werden.
Frage 3
Das CAS-Feld ist für chemische Stoffe erforderlich und auf 50 Zeichen begrenzt. Wie ist bei chemischen Gemischen ohne eigene CAS-Nummer zu verfahren, wenn mehrere CAS-Nummern der Inhaltsstoffe vorliegen und diese insgesamt 50 Zeichen überschreiten? Sollen nur kennzeichnungspflichtige Inhaltsstoffe angegeben werden?
Antwort zu 3:
Bei chemischen Gemischen ohne eigene CAS-Nummer bleibt das CAS-Feld leer. Die CAS-Nummern einzelner Inhaltsstoffe sind weder auf 50 Zeichen zu kürzen noch auszugsweise in dieses Feld einzutragen.
Soweit für das angebotene Produkt ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, richten sich die Angaben zu den Bestandteilen nach dessen Abschnitt 3. Das Sicherheitsdatenblatt ist nach den geltenden Vorschriften bereitzustellen und der Vergabestelle auf Anforderung vorzulegen. Eine pauschale Beschränkung auf "kennzeichnungspflichtige" Inhaltsstoffe ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
THM Vergabestelle
i.A. S. Scherer-Hockel
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unserer Bieterinformation vom 26.08.2026 bezog sich auf mehrere darin behandelte Bieterfragen und Änderungen. Zum Wegfall des Randsortiments ergänzen wir folgende Klarstellung:
Die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung eines Randsortiments in die gemeinsame Rahmenvereinbarung wurde im Vergabeverfahren beanstandet. Im Zusammenhang damit wurde auch eine alternative Wertung des Randsortiments anhand eines Kontrollwarenkorbs angeregt. Dieser Ansatz wurde nicht übernommen.
Die zwölf beteiligten Hochschulen haben den gemeinsamen Beschaffungsbedarf erneut geprüft und entschieden, die Rahmenvereinbarung auf die 330 konkret beschriebenen Positionen des Produkt- und Preisblatts Teil E sowie gegebenenfalls hierfür freigegebene Ersatzartikel zu begrenzen. Der darüber hinausgehende Bedarf ist zwischen den Hochschulen zu heterogen, um ihn ebenfalls in diese gemeinsame Rahmenvereinbarung aufzunehmen.
Ein Randsortiment und ein darauf bezogener Rabatt sind daher weder anzubieten noch Bestandteil des Vertrags oder der Angebotswertung. Ein weiterer Bedarf wird gegebenenfalls von der jeweils zuständigen Hochschule außerhalb dieser Rahmenvereinbarung nach den im Einzelfall anwendbaren vergaberechtlichen Bestimmungen beschafft. Der spätere Rahmenvertragspartner erhält hierfür keinen automatischen oder bevorzugten Zugang.
Maßgeblich für die Angebotserstellung sind die aktuellen Vergabeunterlagen und die hierzu veröffentlichten Bieterinformationen.
Mit freundlichen Grüßen
THM Vergabestelle
i. A. S. Scherer-Hockel
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Nachricht:
Aufgrund eingegangener Bieterfragen werden folgende Klarstellungen vorgenommen:
1. Verpackungseinheiten
Die rechnerische Umrechnung auf die im Produkt- und Preisblatt vorgegebene Preiseinheit ist zulässig. Die tatsächliche Liefer- bzw. Verpackungseinheit darf hiervon abweichen und ist im Angebot eindeutig anzugeben.
2. Position 101 - Kalender A5 quer
Tafelkalender DIN A5 quer, eine Seite = sechs Monate, beidseitig bedruckt, mindestens zweifarbig und mit Ferienterminen für Deutschland.
3. Position 167 - Namensschild
Namensschild 90 × 54 mm, transparent, mit Kombiklemme/Nadel, ohne Textilband. Eine Sonderanfertigung ist nicht gefordert.
4. Position 269 - Schere
Als Referenzartikel gilt die Schere Westcott Easy Grip, Herstellerartikelnummer E-30293 00, oder gleichwertig. Die Anforderung "auch für Linkshänder geeignet" entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. THM Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sicherstellung eines einheitlichen Verständnisses der Vergabeunterlagen werden nachfolgend die entsprechenden Klarstellungen und Berichtigungen für alle Bieter veröffentlicht.
Die nachfolgenden Angaben sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu berücksichtigen.
1. Der für das Randsortiment anzugebende einheitliche Rabatt fließt nicht in die Zuschlagswertung ein. Grundlage der Preiswertung ist ausschließlich der Gesamtwertungspreis des Kernsortiments. Der Randsortimentsrabatt stellt eine verbindliche Vertragskondition für die während der Vertragslaufzeit aus dem Randsortiment abgerufenen Artikel dar. Eine gesonderte Vergleichspreisbildung für das Randsortiment erfolgt im Rahmen der Angebotswertung daher nicht.
Die in Teil A aufgeführten historischen Nettoumsätze dienen ausschließlich der Information über die Größenordnung des bisherigen Beschaffungsvolumens und werden nicht zur Zuschlagswertung herangezogen. Eine Aufteilung dieser historischen Werte in Kern- und Randsortiment ist für die Angebotswertung nicht maßgeblich.
2. Verbindlich gelten für das Leistungskriterium C folgende Top-down-Gewichtungen:
C1 - WPS-Katalogbereitstellung und Katalogdatenqualität: 120 Punkte
C2 - Lieferung und Logistik: 190 Punkte
C3 - Service, Retouren und Kulanz: 190 Punkte
Gesamt C: 500 Punkte.
Die hiervon abweichenden Angaben in CSX 42 bzw. im Fragebogen wurden entsprechend berichtigt.
3. Es sind insgesamt 30 Bemusterungsartikel einzureichen. Der mit dem Angebot vorzulegende repräsentative Katalogdatenauszug muss dementsprechend sämtliche 30 Bemusterungsartikel umfassen. Die Angabe "29" in Teil B, Ziffer 5.4, muss "30" lauten.
Das Auftragsabwicklungs- und Servicekonzept bezieht sich nicht lediglich auf die Bemusterungsartikel, sondern auf die gesamte ausgeschriebene Auftragsabwicklung und Serviceleistung gemäß Teil B und den Wertungskriterien in Teil C.
4. Ergänzend zu den über die Vergabeplattform vorgegebenen Formblättern und Erklärungen sind insbesondere folgende wertungs- bzw. leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch einzureichen: das vollständig ausgefüllte Produkt- und Preisblatt Teil E, die Eigenerklärung zur WPS-Anbindung, die Eigenerklärung Nachhaltigkeit, das Auftragsabwicklungs- und Servicekonzept sowie der Katalogdatenauszug für sämtliche 30 Bemusterungsartikel in mindestens einem angebotenen WPS-kompatiblen Datenformat.
Zusätzlich sind die 30 im Produkt- und Preisblatt gekennzeichneten Musterartikel physisch und fristgerecht an die in Teil C bezeichnete Einreichungsstelle zu übermitteln. Die Übersicht der einzureichenden Unterlagen wird insoweit klarstellend ergänzt.
5. Für sämtliche teilnehmenden Hochschulen erfolgen die Einzelabrufe ausschließlich über das elektronische Beschaffungssystem WPS. Ein Lieferanten-Webshop sowie OCI- oder Punch-out-Anbindungen sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Dies gilt für alle zwölf beteiligten Hochschulen. Maßgeblich ist die WPS-Regelung gemäß Teil B und Teil D.
6. Die Reihenfolge der Spaltenbelegung ob "TAX" in Spalte "I" oder "J" oder "CONTENT_UNIT" in Spalte "I" oder "J" spielt letztlich keine Rolle. Wir bestätigen trotzdem verbindlich, dass die Datei "Excel_Manual" für die Spaltenbelegung als verbindlich vorgegeben wird.
7. Für das Kernsortiment besteht während der ersten 24 Vertragsmonate eine feste Preisbindung. Eine indexbedingte Preisanpassung ist erstmals nach Ablauf dieser 24 Monate und anschließend höchstens einmal jährlich zulässig. Positive und negative Veränderungen des maßgeblichen Verbraucherpreisindex werden nach derselben vertraglich festgelegten Berechnungssystematik berücksichtigt.
Die Verpflichtung zur unverzüglichen Weitergabe von Preissenkungen stellt sicher, dass sich eine entsprechende negative Indexentwicklung zugunsten des Auftraggebers auswirkt. Sie begründet keine zusätzliche, von der vereinbarten Indexsystematik unabhängige doppelte Preissenkung.
Bitte berücksichtigen Sie die Klarstellungen sowie gegebenenfalls über die Vergabeplattform bereitgestellte aktualisierte Unterlagen bei der Erstellung Ihres Angebots.
Für Rückfragen zum Vergabeverfahren stehen wir Ihnen innerhalb der vorgesehenen Frist gerne über die Vergabeplattform zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Technische Hochschule Mittelhessen
Vergabestelle
i.A. Sarah Scherer-Hockel
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