Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Empfangsdienstleistungen für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz), Frankfurt am Main, sowie Wachschutz- und Schließdienstleistung für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und die angemieteten Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54, Gervinusstraße 15 und der Schmidtstraße 12, Frankfurt am Main für die Zeit vom 01.04.2026 - 31.03.2029 mit der einmaligen Option auf eine Verlängerung um 1 Jahr.
Die zu erbringende Leistung im Bereich des Empfangs umfasst u.a. den Empfang und die Weiterleitung von Hochschulmitgliedern und -angehörigen, von Besucherinnen und Besuchern sowie Gästen von Veranstaltungen, die Erteilung von allgemeinen Auskünften zur HfMDK und ihren Veranstaltungen, die Überwachung des Veranstaltungsbereichs, die Annahme der Hochschulpost, die Bedienung der Schrankenanlage von Parkplatz und Tiefgarage, das Aufnehmen und Weiterleiten von Mängelanzeigen und technischen Störungen sowie die Schlüsselausgabe.
Die zu erbringende Leistung im Bereich von Wachschutz und Schließdienst umfasst den morgendlichen und abendlichen Schließdienst des Hochschulgebäudes Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und der Räumlichkeiten in der Gervinusstraße 15 sowie die abendliche Kontrolle der Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54 und in der Schmidtstraße 12.
Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um EIN weiteres Jahr zu verlängern.
Dabei erhält der niedrigste Angebotspreis den maximal erreichbaren Wert von 70 Wertungspunkten. Bei Angeboten mit höheren Angebotspreisen erfolgt ein Punktabzug im Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Angebotspreis. Die Anzahl der jeweiligen Wertungspunkte erfolgt auf der Grundlage einer linearen Interpolation. Ist ein Angebotspreis größer oder gleich dem Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises, so erhält er 0 Wertungspunkte für den Preisanteil.
Der Anteil der Vorstellung des Unternehmens- und Empfangspersonal von 20% entspricht maximal 20 Wertungspunkten. Die Vorstellung umfasst zum einen ein Kurzprofil mit Foto und allen unter Punkt 1.2 in der Leistungsbeschreibung geforderten Nachweisen für das zum Einsatz kommende Personal, zum anderen einen Fragenkatalog, der von jedem eingeplanten Mitarbeiter auszufüllen ist, siehe Anlage "Fragenkatalog". Hierdurch sollen vor allem das Erscheinungsbild, die Umgangsformen, besonders unter Stresssituationen, und die Dienstleistungsorientierung des Empfangspersonals dargestellt werden.Die Wertung beider Teile erfolgt jeweils anteilig zur Hälfte.
Der Anteil von Nachhaltigkeitsmaßnahmen gem. Punkt 8 der Leistungsbeschreibung von 10% entspricht maximal 10 Wertungspunkten. Dabei erfolgt die Wertung der sozialen und der ökologischen Nachhaltigkeit jeweils anteilig zur Hälfte.
1. Soziale Nachhaltigkeit: Der Nachweis des Bieters einer geeigneten Maßnahme, die zur Qualifizierung seiner Mitarbeiter beiträgt und die über die verpflichtenden Anforderungen gem. Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung hinausgeht, erhält 2,5 Punkte. (max. 5 Wertungspunkte)
2. Ökologische Nachhaltigkeit: Nachweis des Bieters, dass er über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 verfügt (5 Wertungspunkte)
Darstellung Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit
Darstellung der Maßnahmen im Bereich ESG (Eigenerklärung AF01)
Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Keine