Durchführung von Dienstleistungen für den Empfang und den Wachschutz/Schließdienst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Empfangsdienstleistungen für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz), Frankfurt am Main, sowie Wachschutz- und Schließdienstleistung für das Hochschulgebäude Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und die angemieteten Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54, Gervinusstraße 15 und der Schmidtstraße 12, Frankfurt am Main für die Zeit vom 01.04.2026 - 31.03.2029 mit der einmaligen Option auf eine Verlängerung um 1 Jahr.
Die zu erbringende Leistung im Bereich des Empfangs umfasst u.a. den Empfang und die Weiterleitung von Hochschulmitgliedern und -angehörigen, von Besucherinnen und Besuchern sowie Gästen von Veranstaltungen, die Erteilung von allgemeinen Auskünften zur HfMDK und ihren Veranstaltungen, die Überwachung des Veranstaltungsbereichs, die Annahme der Hochschulpost, die Bedienung der Schrankenanlage von Parkplatz und Tiefgarage, das Aufnehmen und Weiterleiten von Mängelanzeigen und technischen Störungen sowie die Schlüsselausgabe.
Die zu erbringende Leistung im Bereich von Wachschutz und Schließdienst umfasst den morgendlichen und abendlichen Schließdienst des Hochschulgebäudes Eschersheimer Landstraße 29-39 (Hauptsitz) und der Räumlichkeiten in der Gervinusstraße 15 sowie die abendliche Kontrolle der Räumlichkeiten in der Eschersheimer Landstraße 50-54 und in der Schmidtstraße 12.
Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um EIN weiteres Jahr zu verlängern.
Darstellung Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit
Darstellung der Maßnahmen im Bereich ESG (Eigenerklärung AF01)
Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Keine
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Ablauf der Angebotsfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen durch die Bieter nachreichen, vervollständigen oder korrigieren sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen innerhalb gleicher Frist nachreichen oder vervollständigen zu lassen.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es gelten die Bedingungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes HVTG.