Die AGKAMED GmbH beabsichtigt im Auftrag Ihrer Mitgliedshäuser (nachfolgend kurz "Auftraggeber" genannt) eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern.
Die AGKAMED GmbH beabsichtigt im Auftrag Ihrer Mitgliedshäuser (nachfolgend kurz "Auftraggeber" genannt) eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren voraussichtlich beginnend ab 01.07.2026. Die Konditionen müssen anhand der Marktentwicklung alle 12 Monate verhandelbar sein. Das Anbieten über das Leasing von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller ist gewünscht. Die Fahrräder müssen einen Auftragswert von jeweils 700EUR bis 7000EUR (netto, exklusive Versicherung und Wartung) aufweisen.
siehe auch Anlage 1 Mitgliederliste.
Preis
Konzepte
Wartungsverträge gemäß Vergabeunterlagen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 VgV vor, den Bieterkreis nach der ersten Angebotswertung auf drei Bieter zu beschränken, also nicht mit allen Bietern Verhandlungsgespräche zu führen. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden. Sollte mehr als ein Bieter auf dem dritten Rang liegen, entscheidet das Los.
Alle nicht weiter am Verfahren beteiligten Bieter erhalten eine Zwischeninformation. Diese Bieter werden nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen, sondern bleiben als Reservebieter erhalten. Sie werden jedoch nur und erst dann wieder in das Verfahren einbezogen, wenn die Verhandlungen mit den bevorzugten Bietern nicht (mehr) erfolgversprechend sind.