Die AGKAMED im Namen ihrer Mitgliedshäuser beabsichtigt im Auftrag Ihrer Mitgliedshäuser (nachfolgend kurz "Auftraggeber" genannt) eine Rahmenvereinbarung über Antidekubitusmatratzen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es ist beabsichtigt die Leistungen in 2 Lose aufzuteilen. Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und Iso-Normen ist mit der Angebotsabgabe zu gewährleisten.
Die einzelnen Lose enthalten folgende Leistungen: Los 1.1: Antidekubitusmatratzen nonenergetischLos 1.2: Antidekubitusmatratzen energetischLos 2: Hybridsysteme
Der Vertrag verlängert sich mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.01.2029.
Preis
Service / Dienstleistung / Nachhaltigkeit
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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