Die AGKAMED schreibt im Namen und für Rechnung der in Anlage 1 benannten abrufberechtigten Mitgliedseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung Medizinischer Badezusätze aus.
Die Leistung wird auf fünf Lose aufgeteilt:
Los 1 - Alkoholische EinreibungLos 2 - Aroma BadezusatzLos 3 - Ätherische ÖleLos 4 - Massage-LotionLos 5 - Massage Öl
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden. Ein Anspruch auf Abruf oder Abnahme besteht nicht. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Konfigurationen dienen als unverbindliche Schätzwerte und können während der Vertragslaufzeit innerhalb der festgelegten Leistungs- und Optionsrahmen variieren. Es wird ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen.
Der Rahmenvertrag wird mit der zusätzlichen Option der Gewährung aller Sonderkonditionen bei einer verbindlichen Abnahmezusage und Marktanteilsregelung p. a. seitens der Kooperations- und Dienstleistungspartner mit einem Wirtschaftspartnern jeweils pro Los abgeschlossen. Den restlichen Bietern wird über Rahmenvereinbarungen lediglich die Einstellung einer Basispreisliste ohne die Option einer Sonderkonditionsgewährung gewährt. Der Abruf von Waren/ Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Kooperations- bzw. Dienstleistungspartnern, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Zuschlagserteilung und kann bis zur jeweils in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Gesamtlaufzeit durch Verlängerungsoptionen verlängert werden
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Nachweis der Eignung für präqualifizierte Unternehmen
Eigenerklärung über den Umsatz (Allgemein) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen pro Los zur ausgeschriebenen Leistung. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter mindestens zwei (2) Referenzen je angebotenem Los vorzulegen. Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft können die Referenzen durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen über Leistungen, die dem jeweiligen Los nach Art und Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Dabei muss jede Referenz eine mindestens 70%ige Potentialabdeckung des jeweiligen Loses aufweisen. Als Referenzen werden ausschließlich Leistungen für Kliniken oder sonstige Einrichtungen der Gesundheitsversorgung anerkannt. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren ununterbrochen erbracht worden sein oder noch erbracht werden.Die eingereichten Referenzen müssen kumulativ belegen, dass der Bieter sowohl Erfahrung in der Belieferung komplexer akutstationärer Versorgungsstrukturen als auch in der Belieferung mehrerer organisatorisch verbundener Einrichtungen besitzt.Dieser Nachweis ist erbracht, wenna) mindestens eine Referenz die Belieferung einer Universitätsklinik oder eines Hauses der Maximalversorgung betrifft undb) mindestens eine weitere Referenz die Belieferung eines Klinikverbunds oder einer vergleichbaren Mehrstandortstruktur betrifft.Die Anforderungen nach den Buchstaben a) und b) können durch zwei getrennte Referenzen oder durch eine einzige Referenz erfüllt werden, sofern diese beide Anforderungen abdeckt. Eine Referenz kann zudem für mehrere Lose eingereicht werden, sofern sie den jeweiligen Leistungsgegenstand des betreffenden Loses erfüllt. Das Formblatt Referenzen ist für jedes angebotene Los gesondert einzureichen und eindeutig dem jeweiligen Los zuzuordnen.
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefüllte Anlage 7 - Wertungskriterien ANG- Eigenerklaerung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular).- Nachweis Nachunternehmer: - Verzeichnis der Nachunternehmer (gemäß Formblatt Nachunternehmer)