Generalplanerleistungen Funktionelle Ertüchtigung der OP-Abteilung des KH Seelow
Die Auftraggeberin plant, Fachplanungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben.
Aufgabenstellung
Die vorhandene OP-Abteilung im Krankenhaus Seelow soll funktionell neugestaltet werden.
Grundsätzlich ist beabsichtigt, die vorhandene OP-Abteilung zu einem zentralen ambulanten OP-Zent-rum für die regionale Versorgung der ländlichen Bevölkerung in der Region des Landkreises Märkisch-Oderland umzuorganisieren und die medizinische Versorgung heimatnah und langfristig sicherzustel-len.
Geplant ist, die OP-Abteilung funktionell so zu organisieren, dass für ambulante Patienten Räume zum Warten, Umkleiden und zur OP-Vorbereitung vorhanden sind und für die Nachbereitung ein Aufwach-bereich in unmittelbarer Nähe der Operationssäle vorgehalten wird. Des Weiteren erfordern die Funk-tionsabläufe Räume für das Personal, zur Gewährleistung der arbeitsschutzrechtlichen und hygieni-schen Anforderungen. Die sich in unmittelbarer Nähe befindliche Cafeteria kann in die Über-legungen für den Wartebereich mit einbezogen werden.
Folgende bauliche Änderungen sind geplant:
? Die neben der OP-Abteilung liegende Abteilung der Sterilgut-Versorgung ist entbehrlich und wird zurückgebaut, da die Versorgung des Standortes mit Sterilgut durch die zent-rale Sterilgut-Aufbereitung am Standort Strausberg erfolgt.
? Die gewonnenen Flächen der Sterilgut-Aufbereitung werden zu einem Aufwachbereich mit 10 - 15 Plätzen umgebaut. Der Aufwachbereich wird als Nutzungseinheit (150 m2 Nutzungsfläche) deklariert, um brandschutztechnische Belange ohne umfangreiche Umbauarbeiten gewährleisten zu können.
? Die Umbettschleuse der OP-Abteilung und der daneben liegende Aufwachraum werden zum Warten,- Umkleide- und Vorbereitungsbereich (insgesamt 50 m2 Nutzungsfläche) für die ambulanten Patienten umgestaltet.
Neben den baulichen Änderungen sind die technischen Versorgungen der Räume entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften anzupassen.
Die OP-Säle und die Nebenflächen der OP-Abteilung können ohne bauliche Änderungen für die am-bulante Versorgung von Patienten genutzt werden.
Für die geänderten funktionellen Abläufe sind sowohl ein bauhygienisches Gutachten als auch die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich.
Folgende Planungsleistungen werden abgerufen:
? Objektplanung Gebäude und Innenräume (HOAI §34), LP 1-9, Grundleistungen
? Tragwerksplanung (HOAI §51), LP 1-6
? Technische Ausrüstung (HOAI §55), für die Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI,LP 1-9
? Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, gem. AHO Heft Nr. 17, 4. Aufl. 2022, LP 1 bis 5
Ausführungszeitraum
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungs-stufe 1 nur die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 4 (Genehmigungsplanung).
Der Ausführungszeitraum der Beauftragungsstufe 1 für die Generalplanungsleistungen erstreckt sich auf einen Zeitraum von 3 Monaten ab Erteilung des Auftrages (Zuschlag).
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 oder einzelner Leistungen oder Teilleistungen daraus bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftra-gung weiterer, über die Beauftragungsstufe 1 hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistungsphasen als eine Beauftragungsstufe, d.h. Leistungsphasen 5 bis 9, oder Teil-Beauftragungsstufen, z.B. Leistungs-phase 5 bis 8 und Leistungsphase 9, zu übertragen.
Der Ausführungszeitraum der optionalen Leistungsphasen 5 bis 9 erstreckt sich auf einen Zeitraum von 8 Monaten ab Abruf.