Das Universitätsklinikum Brandenburg plant die Beschaffung einer Wäscheversorgung als sogenannte Auftragswäsche / Lohnwäsche.
Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel GmbH ist eine Einrichtung der Schwerpunktversorgung mit 491 Betten, das für die medizinische Gesamtversorgung der Stadt Brandenburg und des Umlandes zuständig ist. Fünfzehn Fachabteilungen sorgen mit modernen Diagnostik und Therapieverfahren für das Wohlergehen und die Wiederherstellung der Gesundheit unserer Patienten. Pro Jahr werden rund 60.000 Patienten stationär oder ambulant von 736 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern behandelt.
Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel ist Hochschulklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane.
Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel (UKB) plant ab dem 01.02.2026 die Wäschereileistungen bzw. die Textilversorgung für das Klinikum sowie für ihre Tochtergesellschaften (Klinik Service Center GmbH, Gesundheitszentrum Brandenburg an der Havel GmbH, Institut für Laboratoriumsmedizin) neu zu vergeben.
Die Wäscheversorgung wird als sogenannte Auftragswäsche / Lohnwäsche organisiert. Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Der Auftrag umfasst eine jährliche Wäschemenge von ca. 405.000 kg Stationswäsche und Bereichskleidung sowie ca. 88.000 Stück Berufskleidung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der Wäscheversorgung entsprechend den Vorgabender Vergabeunterlagen sowie unter Beachtung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen zuerbringen.
Es ist vorgesehen, die Versorgung des Auftraggebers ab 01.01.2026 für alle Standorte undTochterunternehmen zu beginnen. Der Vertrag wird für die Dauer von 4 Jahren geschlossen. DerAuftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Dienstleistungsvertrages durch einseitige Erklärunggegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf derSchriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligenVertragslaufzeit zugegangen sein.
Preis
Konzepte
Bemusterung
Indienststellung neuer Textilien (gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 3.5)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objektbesichtigung:Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Bemusterung:Hinsichtlich der "Auftragswäsche" erhält der Bieter vom Auftraggeber die unten aufgeführten auftraggebereigenen Textilien im benutzten bzw. getragenen Zustand (Schmutzwäsche). Die Schmutzwäsche wird durch den AG zusätzlich mit Testblut angeschmutzt.Hierzu ist ein Abholtermin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, der ggf. dem Besichtigungstermin entspricht.
- Je 1 x Kasack und Hose Bereichskleidung, rosa- Je 1 x Kasack und Hose Berufskleidung weiß/rot- Je 1 x Laken, Bettbezug, Kissenbezug, Handtuch
Der Bieter muss diese Textilien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß waschen / reinigen und entsprechend aufbereiten. Die dem Bieter zur Verfügung gestellten Textilien verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Nach erfolgter Wäsche / Reinigung und Aufbereitung sind diese Textilien wie in Anlage 2 aufgeführt dem Auftraggeber bis spätestens zur Angebotsfrist zwecks Bemusterung zur Verfügung zu stellen.