Derzeit werden die Leistungen der Pathologie für die Klinikum Gütersloh gGmbH durch einen externen Dienstleister erbracht.Im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für die Pathologie durch einen externen Dienstleister ist die Sicherstellung einer zeit- und qualitätsgerechten Routine- und Notfalldiagnostik sowie die Vorhaltung eines Schnellschnittlabors am Klinikum Gütersloh zu gewährleisten.
Der Leistungsumfang umfasst die Vergabe sämtlicher stationärer und wahlärztlicher Pathologieleistungen für alle Patienten der Klinikum Gütersloh gGmbH an einen externen Dienstleister über eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrags um je 12 Monate. Der Anteil von PKV-Fällen beträgt ca. 15%.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Eigenerklärung Versicherungsschutz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Deckungssumme für
- Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 5.000.000 EUR, - mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr
Eigenerklärung über den Umsatz (Allgemein) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
Referenzen (3, aber mindestens 1) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es gelten ausschließlich die Angaben auf diesem Vordruck. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt.
- Eigenerklaerung BMWK Sanktionen: - - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil- Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft- Erklärung zur Personalausstattung - ärztliche Mitarbeiter- Eigenerklärung: Amts- und Umgangssprache- Eigenerklärung: Qualitätsmanagement