Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim bestehen aus vier kommunalen Standorten in Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Rosenheim und Wasserburg am Inn. Mit gut 1.000 Betten versorgen wir jährlich etwa 50.000 Patienten stationär und 90.000 ambulant. Die Schwerstkrankenversorgung sowie die Versorgung akuter Notfälle sichern wir auf höchstem qualitativem Niveau.
Mit dem Institut RoMed Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen wird ein breitgefächertes Bildungsangebot für Mitarbeiter im Gesundheitswesen angeboten. Derzeit werden ca. 4.500 Teilnehmer in insgesamt 500 Kursen in Voll- und Teilzeit unterrichtet. Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines Lernmanagementsystems inklusive Kursverwaltung zur Organisation von beruflichen Fort- und Fachweiterbildungen mit Implementierung einer leistungsfähigen, nutzerorientierten Plattform zur Übermittlung von Lerninhalten sowie eine strukturierte Teilnehmer- und Abschlussverwaltung mit zugehörigem Servicevertrag. Diese Software und ihr Servicevertrag müssen den Bedarf eines Maximalversorgers mit Zugehörigkeit zur CRITIS-Infrastruktur praxistauglich abbilden.
einmalige Verlängerung seitens des Auftraggebers um 2 Jahre
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
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Präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Nachweis der Eignung für präqualifizierte Unternehmen
Formblatt "Digitale Raumanfrage" (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Formblatt "Digitale Raumanfrage"
Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag: Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Installationen für einen Nutzerkreis von mindestens 4.500 Teilnehmer innerhalb der letzten drei Jahre seit Angebotsfrist.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklaerung BMWK Sanktionen- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit- Mustervertrag