Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen.
Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.04.2026 in Kraft und endet am 31.03.2028. Der Vertrag verlängert sich mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Eine Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.03.2030.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe inkl. LWL-Einrichtungen gemäß Anlage 1
Siehe Leistungsverzeichnis
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zur Prüfung der Qualität der angebotenen Produkte ist nach rechnerischer und formaler Prüfung eine Bemusterung aller Produkte aus dem Leistungsverzeichnis vorgesehen. Die Bemusterung fließt als Bewertungskriterium in die Gesamtbewertung ein.
Der Auftraggeber fordert die geeigneten Bieter frühzeitig vor der Bemusterung auf, ausreichend kostenlose Muster (ggf. inkl. Datenblätter, Produktbeschreibungen) versandkostenfrei zur Verfügung zu stellen.Sollte das Angebot eines Bieters aufgrund der Wertungskriterien für einen Zuschlag rechnerisch nicht in Betracht kommen - also auch dann nicht, wenn im Kriterium Bemusterung die volle Punktzahl erzielt werden würde - wird auf eine Einladung verzichtet.
Der aufgeforderte Bieter hat die zu bemusternden Produkte mit Namen (Firma) des Bieters sowie der angebotenen Positionsnummern zu kennzeichnen und an die in der Aufforderung angegebene Einrichtung fristgerecht zu liefern.Die Muster sind nach Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung zu stellen. Sofern die Muster nicht fristgerecht beigebracht werden, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Muster werden nur für die Lose 6 und 7 zurückgegeben.
Von einer Aufforderung zur Bemusterung oder Teststellung wird abgesehen, wenn ein Angebot aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden musste.Die jeweiligen Testmuster bzw. deren Verpackungen müssen mit Namen des Bieters und der Positionsnummer aus der Leistungsbeschreibung sowie der Bezeichnung INVP-047-2025 deklariert werden, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mindestens drei Referenzen über die Lieferung von medizinischen Sachbedarf vorzulegen. Die Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Vergleichbarkeit der Leistungen | Als vergleichbar gelten Lieferungen von medizinischem Sachbedarf an Einrichtungen des Gesundheitssystems
2. Lieferzeitraum | Jede Referenz muss einenzusammenhängenden Lieferzeitraum von mindestens sechs Monaten umfassen.
3. Zeitliche Grenze | Der Beginn der Leistung darf nicht länger als fünf Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen.
4. Mindestumfang | Ein jährliches Liefervolumen von ca. 30.000 EUR netto je Referenz wird als grundsätzlich geeignet angesehen. Geringere Volumina können anerkannt werden, sofern die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Referenz anderweitig nachvollziehbar dargelegt wird.
5. Fortdauernde Lieferungen | Bei noch laufenden Verträgen ist es ausreichend, wenn die Lieferung im geforderten Mindestzeitraum bereits tatsächlich erbracht wurde.
6. Bietergemeinschaften | Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Mitglieder ihre Referenzen addieren. Gemeinsam sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen.
Eigenerklärung über den Umsatz (Allgemein) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
Präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Nachweis der Eignung für präqualifizierte Unternehmen
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklaerung BMWK Sanktionen ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): - Eigenerklaerung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular).- Nachweis Nachunternehmer ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): - Verzeichnis der Nachunternehmer (gemäß Formblatt Nachunternehmer)