Die AGKAMED beabsichtigt im Aufrag Ihrer Mitgliedshäuser (nachfolgend kurz "Auftraggeber" genannt) eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Produkten der aufsaugenden Inkontinenzversorgung sowie der notwendigen Nebenleistungen (z.B. Schulungen, Lieferservice) abzuschliessen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Es ist beabsichtigt die Leistungen in 4 Lose aufzuteilen: Los 1 - Produkte der körpernahen InkontinenzLos 2 - Krankenunterlagen mit ZellstofflagenLos 3 - Krankenunterlagen mit Flockenfüllung SchutzlakenLos 4 - Netz- und Fixierhosen
Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Einhaltung der einschlägigen DIN-, EN- und Iso-Normen ist mit der Angebotsabgabe zu gewährleisten.
Der Vertrag verlängert sich mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.12.2029.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Eigenerklärung über den Umsatz (Allgemein) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
Der Bieter hat mindestens zwei (2) Referenzen für die ausgeschriebenen Leistungen jeweils pro angebotenem Los vorzulegen. Jede Referenz muss eine mindestens 70%ige Potentialabdeckung des jeweiligen Loses [Los 1: Produkte der köpernahen Inkontinenz, Los 2: Krankenunterlagen mit Zellstofflagen, Los 3: Krankenunterlagen mit Flockenfüllung, Schutzlaken, Los 4: Netz- und Fixierhosen] aufweisen.
Als Referenz werden ausschließlich Kliniken oder Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit einer Bettenanzahl von über 200 Betten akzeptiert. Der Zeitraum der Leistungserbringung muss in jeder Referenz mehr als zwei (2) Jahre nach Vertragsunterzeichnung (Stichtag Angebotsfrist) betragen haben.
- Eigenerklaerung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular).
- Verzeichnis der Nachunternehmer (gemäß Formblatt Nachunternehmer)
- Formblatt "Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt "BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen NRW" (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände