Das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel GmbH strebt ein modernes Point-of-Care (POC)-Konzept für die Analytik von Blutgasen inklusive Elektrolyten und Metaboliten und Glucose mit einer hohen Ausfallsicherheit, einem hohem Automatisierungsgrad und geringer Personalbindung an.
Das Institut für Laboratoriumsmedizin am Universitätsklinikum Brandenburg betreibt Labordiagnostik für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und andere Einsender an aktuell einemStandort in Brandenburg an der Havel. Das Labor arbeitet 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr und ist nach DIN ISO 15189 akkreditiert. Neben der weitgehend automatisierten Diagnostik in der klinischen Chemie und Immunoassays existieren am Standort auch weitere Diagnostikbereiche(Bakteriologie, Autoimmundiagnostik, Infektionsserologie, Immunhämatologie mit Blutdepot und molekulare Diagnostik).
Zur Ausschreibung kommen die Lieferung von Lösungen, Reagenzien und Kalibratorensowie der erforderlichen Geräte im Rahmen der POC-Analytik von Glucose, Blutgasen, Oxymetrieund Elektrolyten inkl. der Bereitstellung einer POC-Management-Software zur KIS/LIS-Anbindungund des erforderlichen Service (Instandhaltungs- und Wartungsmanagement).
Zur Ausschreibung kommt weiterhin eine POC-Management-Software zur Anbindung der Gerätean das bestehende Laborinformationssystem, die gleichzeitig die Möglichkeit bietet,andere POC-Gerätehersteller mit anzubinden.
Das POC-Gerätesystem muss so konzipiert sein, dass an 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tagdie Analytik durch die Anwender und unser Labor sichergestellt werden kann.Gefordert ist ein einheitlicher Befundpreis (Festbetrag) je Blutgasanalyse(BGA)-Befund für alle Gerätetypen inkl. 3 QK pro Tag und Gerät. Auf der Basis der Analysenzahlen (Preisblatt) pro Jahrwird als Ergebnis der Ausschreibung ein Preis pro Patientenbefund erwartet mit jährlicher Angleichung an die aktuell erbrachte Befundzahl.
einmalige Verlängerungen seitens des Auftraggebers um 12 Monate
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 bis Abs. 5 VgV nachfordern.
§ 56 Abs. 1: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen."
Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag:Referenzen aus dem Klinikbereich innerhalb der letzten drei Jahre (seit Angebotsfrist) mit mindestens 50.000 Befunden pro Jahr
3. Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände