Prüfung der Jahresabschlüsse sowie begleitende Beratungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2026 (optional für die Jahre 2027-2030).
Gegenstand der Ausschreibung sind die Prüfung der Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts des Geschäftsjahres 2026 und vier eventueller Folgejahre nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (gemäß HGB), begleitende Beratungsleistungen sowie optional die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts. Letzteres wird mit Zuschlag aus der Ausschreibung nur beauftragt, sofern die HMC ab dem Geschäftsjahr 2027 berichtspflichtig wird.Die Leistungen umfassen:a) die Prüfung der Jahresabschlüsse - für die Hamburg Messe und Congress GmbH- im Namen der HH Tower Betreibergesellschaft mbHb) begleitende Beratungsleistungenc) Optional: Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes der HMC
Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich 5 zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Der Vertrag kann maximal viermal um jeweils ein weiteres Geschäftsjahr verlängert werden, vorbehaltlich der Zustimmung beider Vertragsparteien und des Aufsichtsrates der HMC vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres
Wertung Angebotspreis
Wertung Qualifikation Prüfungsteam
Wertung Prüfungskonzept
Wertung Nachhaltigkeitskonzept
siehe Anforderungen an das Nachhaltigkeitskonzept
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.