Im Falle einer Beauftragung hat der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne des § 102 in Verbindung mit § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes, die ihm Versicherungsschutz für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der HMC oder einem Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages entstehen und für die er nach den gesetzlichen Vorschriften haftet, gewährt, zu unterhalten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Versicherungssummen:
(a) 10.000.000,00 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Bezug auf das Betriebs-/Produkthaftpflicht und Umwelthaftpflichtrisiko
(b) 500.000,00 EUR für Tätigkeitsschäden im versicherungsrechtlichen Sinne
(c) 500.000,00 EUR für reine Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages entstehen
(d) 500.000,00 EUR für reine Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
(e) 100.000,00 EUR für das Abhandenkommen überlassener Sachen
(f) 300.000,00 EUR für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel und Karten
Alle Versicherungssummen müssen je Schadensfall und 2-fach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes noch nicht bestehen, ist mit dem Angebot, neben der Vorlage des Nachweises der bestehenden Versicherung in Kopie, zusätzlich eine unterschriebene Erklärung des Bewerbers einzureichen, wonach dieser sich im Falle der Auftragserteilung zum Abschluss einer den vorstehenden Anforderungen entsprechenden Versicherung verpflichtet.