Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung; Der Partner ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Vertragsbeginn, auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Umweltbasisdeckung) abzuschließen und während der gesamten Dauer dieses Vertrages aufrecht zu erhalten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss im angemessenen und branchenüblichen Umfang die Haftpflicht des Partners aus der Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen abdecken.
Die Versicherungssummen sollten je Versicherungsfall nicht weniger betragen als
10.000.000,00 Euro pauschal für Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden
500.000,00 EUR für Tätigkeitsschäden oder sich daraus ergebende Vermögensschäden
100.000,00 EUR für reine Vermögensschäden; Mit dem Angebot