Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Bieterfrage zum Dokument: Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung, Umsätze, Mitarbeiter / Druck und Konfektionierung / Los 1 erhalten:
Worauf beziehen sich die Spalten: Leistungsschwerpunkt, Leistungen im Bereich Druck, Leistungen im Bereich der Konfektionierung und Erfahrungen mit Unfallversicherungsträger? Auf die Leistungen, die unser Unternehmen anbietet? soll der Maschinenpark an dieser Stelle aufgeführt werden, oder unsere Mitarbeiter? welche Erfahrungen mit Unfallversicherungsträger sollen aufgeführt werden?
ANTWORT:
Die Spalten Leistungsschwerpunkt, Leistungen im Bereich Druck, Leistungen im Bereich der Konfektionierung und Erfahrungen mit Unfallversicherungsträgern beziehen sich auf Leistungen, die Ihr Unternehmen anbietet. Hier können grob die einzelnen Leistungen als Schlagworte angegeben werden. Eine genaue Vorgabe gibt es nicht. Sie können also auch gern auf vorhandene Maschinen eingehen. Dies hilft uns, Ihr Unternehmen besser kennenzulernen.
Bei "Erfahrungen mit Unfallversicherungsträgern" können Sie angeben, ob und wenn ja mit welchem Unfallversicherungsträger Sie bereits Projekte umgesetzt haben.
Für die Mitarbeiter sowie die genaue Angabe der Referenzen gibt es separate Eigenerklärungen.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle BGN
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegangen:
"In den Vergabeunterlagen für Los 2 (Neuentwicklung von Medien und Kampagnen sowie Überarbeitung bestehender Medien) ist der Einsatz von Experten mit einer formalen Ausbildung/Weiterbildung zum Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragten als zwingendes Ausschlusskriterium festgesetzt.
Gleichzeitig erfordern die ausgeschriebenen Leistungen hochspezialisierte redaktionelle und medienbezogene Kompetenzen wie:
1. Selbstständiges Erarbeiten und Präsentieren neuer Themen und Konzepte für neue Publikationen.
2. Durchführung von Lektorat und Korrekturwesen zur Sicherstellung sprachlicher, logischer und syntaktischer Einheitlichkeit über alle Publikationen hinweg.
3. Erstellung zielgruppengerechter Informationsvermittlung (Sprache, Abbildungen) für verschiedene Zielgruppen (Unternehmer, Sifas, Mitarbeiter).
4. Nachweis von mindestens drei bis fünf Jahren Berufserfahrung mit Redaktionsleistungen, insbesondere bei der Neuentwicklung von Medien im Rahmen von Kampagnen.
Wir bitten die Vergabestelle um die Begründung, warum die formale, Zertifizierung in einem arbeitsschutzrechtlichen Beruf (Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit) als Ausschlusskriterium für die redaktionelle Leistungserbringung gewählt wurde.
Diese Festlegung limitiert den Bieterkreis auf Personen, die primär in technischen oder sicherheitsspezifischen Feldern ausgebildet sind, und schließt gleichzeitig hochqualifizierte Redakteure, Journalisten oder Kommunikationswissenschaftler aus, deren Kernkompetenz in der zielgruppengerechten und professionellen Aufbereitung komplexer Inhalte liegt.
Wäre es nicht ausreichend, die fachliche Tiefe durch die separat geforderte Qualifikation zu sichern, nämlich die Erfahrungen mit den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der Ausbildung unter Berücksichtigung der deutschen Arbeitsschutzvorschriften, und die redaktionelle Qualität durch Qualifikationen im Bereich Medien/Redaktion/Lektorat in Kombination mit dieser thematischen Expertise nachzuweisen?
Die Anforderung in ihrer jetzigen Form impliziert, dass nur Mitarbeiter mit einem Sifa-Hintergrund in der Lage sind, redaktionelle Aufgaben auf diesem Niveau zu erfüllen, was potenziell die Auswahl der besten Medienexperten unnötig einschränkt.
Wir bitten um Klärung, inwieweit eine gleichwertige Qualifikation, die Redaktionskompetenz und nachgewiesene Arbeitsschutz-Fachexpertise kombiniert, ebenfalls als erfüllt gewertet wird.
ANTWORT:
Die genannten formalen Qualifikationen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der Ausbildung unter Berücksichtigung der deutschen Arbeitsschutzvorschriften sind erforderlich, um die fachliche Richtigkeit und rechtliche Verlässlichkeit der sicherheitsbezogenen Inhalte sicherzustellen.
Insbesondere muss dies für die Anpassung der DGUV-Vorschriften, Regeln und Informationen gewährleistet sein.
Redaktionelle Kompetenz ist zusätzlich erforderlich, aber nicht ausreichend.
"Vergleichbare Qualifikationen" werden, wie folgt benannt, anerkannt:
Vergleichbare Qualifikationen können insbesondere sein:
Studienabschlüsse
Studiengänge, die einen erkennbaren Schwerpunkt (z. B. Haupt- oder Nebenfach, Schwerpunktmodule) in folgenden Bereichen aufweisen:
- Arbeitssicherheit
- Arbeits-, Umwelt- oder Gesundheitsschutz
- Arbeitsmedizin
- Sicherheitstechnik, Brandschutz oder Gefahrstoffmanagement
Interne oder externe Fort- und Weiterbildungen
Weiterbildungsnachweise, die in Umfang und fachlicher Tiefe den genannten Qualifikationen entsprechen. Dazu gehören insbesondere fachbezogene Schulungen oder Seminare zu Themen wie:
- Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz
- Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Rechtliche Grundlagen, relevante Vorschriften und Regelwerke
- Methoden zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken
Fachbezogene Qualifikationen im Arbeitsschutz
Auch fachbezogene Nachweise können anerkannt werden, insbesondere wenn sie in Kombination mit weiteren arbeitsschutzbezogenen Fortbildungen stehen. Beispiele:
- Brandschutzbeauftragte/-r
- Laserschutzbeauftragte/-r
- Gefahrgut-, Störfall- oder Abfallbeauftragte/-r
- DGUV-anerkannte Weiterbildungen im Arbeits- oder Gesundheitsschutz
Eine ausschließlich praktische Berufserfahrung, auch wenn sie umfangreich ist und im einschlägigen Bereich erworben wurde, stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine formale Qualifikation dar und erfüllt das Kriterium einer "vergleichbaren Qualifikation" nicht allein.
Als geeignete Nachweise für eine vergleichbare Qualifikation gelten insbesondere:
- Abschlusszeugnisse oder Zertifikate aus Studium und Weiterbildung
- Urkunden oder Zertifikate fachbezogener Qualifikationen
- DGUV-anerkannte Qualifikationsnachweise
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle BGN
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegangen:
"In den Vergabeunterlagen für Los 2 (Redaktion) wird die Qualifikation der redaktionellen Experten als Ausschlusskriterium definiert und erfordert explizit eine Ausbildung/Weiterbildung zum/zur Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten oder vergleichbare Qualifikation.
Um eine korrekte Bewertung und die Einhaltung dieses zwingenden Kriteriums zu gewährleisten, bitten wir die Vergabestelle um die präzise Spezifikation dessen, was unter einer "vergleichbaren Qualifikation" im Bereich Arbeitssicherheit zu verstehen ist.
Konkret bitten wir um Klärung, welche alternativen Ausbildungs- oder Erfahrungsnachweise akzeptiert werden, um die geforderte fachliche Expertise in den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter Berücksichtigung der deutschen Arbeitsschutzvorschriften zu belegen.
Werden beispielsweise die langjährige, nachweisbare Berufserfahrung in der Arbeitsschutz-Redaktion und in der Erstellung von Vorschriftenwerken, die eine gleichwertige Fachexpertise wie eine Sifa-Ausbildung belegen, anerkannt?
Da auf Nachfrage die geforderten Zertifikate zum Nachweis vorgelegt werden müssen, bitten wir um konkrete Beispiele für Dokumente, die im Falle einer "vergleichbaren Qualifikation" als ausreichender Nachweis dienen.
ANTWORT:
Neben den ausdrücklich genannten Qualifikationen (Sicherheitsingenieur/-in, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte/-r) können auch vergleichbare Qualifikationen anerkannt werden, sofern sie in Inhalt, Tiefe und Relevanz eine gleichwertige Fachkompetenz vermitteln.
Vergleichbare Qualifikationen können insbesondere sein:
Studienabschlüsse
Studiengänge, die einen erkennbaren Schwerpunkt (z. B. Haupt- oder Nebenfach, Schwerpunktmodule) in folgenden Bereichen aufweisen:
- Arbeitssicherheit
- Arbeits-, Umwelt- oder Gesundheitsschutz
- Arbeitsmedizin
- Sicherheitstechnik, Brandschutz oder Gefahrstoffmanagement
Interne oder externe Fort- und Weiterbildungen
Weiterbildungsnachweise, die in Umfang und fachlicher Tiefe den genannten Qualifikationen entsprechen. Dazu gehören insbesondere fachbezogene Schulungen oder Seminare zu Themen wie:
- Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz
- Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Rechtliche Grundlagen, relevante Vorschriften und Regelwerke
- Methoden zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken
Fachbezogene Qualifikationen im Arbeitsschutz
Auch fachbezogene Nachweise können anerkannt werden, insbesondere wenn sie in Kombination mit weiteren arbeitsschutzbezogenen Fortbildungen stehen. Beispiele:
- Brandschutzbeauftragte/-r
- Laserschutzbeauftragte/-r
- Gefahrgut-, Störfall- oder Abfallbeauftragte/-r
- DGUV-anerkannte Weiterbildungen im Arbeits- oder Gesundheitsschutz
Eine ausschließlich praktische Berufserfahrung, auch wenn sie umfangreich ist und im einschlägigen Bereich erworben wurde, stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine formale Qualifikation dar und erfüllt das Kriterium einer "vergleichbaren Qualifikation" nicht allein.
Als geeignete Nachweise für eine vergleichbare Qualifikation gelten insbesondere:
- Abschlusszeugnisse oder Zertifikate aus Studium und Weiterbildung
- Urkunden oder Zertifikate fachbezogener Qualifikationen
- DGUV-anerkannte Qualifikationsnachweise
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle BGN
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