Pexip_COLS
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.08.2025
12.09.2025 12:00 Uhr
12.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V.
DE 136623822
Alexanderplatz 1
10178
Berlin
Deutschland
DE300
sekretariat@dfn.de
+49 30884299-324
+49 30884299-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
DE296830277
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48700000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Software-Lizenzen für die Videokonferenzsoftware Pexip Infinity

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Software-Lizenzen für die Videokonferenzsoftware Pexip Infinity. Diese Software bildet das zentrale Element des Dienstes DFN-Conf. Die damit ange-botene Videokonferenzplattform wird komplett auf Serversystemen und in Rechenzentren des AG betrieben. Sie dient den am Wissenschaftsnetz teilnehmenden Einrichtungen insbesondere zur Durchführung von Videokonferenzen mit hohem Schutzbedarf und hohen Qualitätsanforderungen.

weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung (Rubrik Vergabeunterlagen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Alexanderplatz 1
10178
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gegenstand und Ziel der Beschaffung (Kapitel A. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie den in der Leistungsbeschreibung in Kapitel A.II dargestellten Gegenstand und die Zielsetzung der Beschaffungsmaßnahme verstanden haben, unterstützen und umsetzen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungsumfang (Kapitel B. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie den in Kapitel B. der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsumfang verstanden haben, akzeptieren und bei der Leistungserbringung umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Preisangaben (Kapitel C. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel C. der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen zu den Preisangaben verstanden haben, akzeptieren und umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Laufzeit (Kapitel D. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel D. der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen an die Laufzeit verstanden haben, akzeptieren und umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Sicherheitsanforderungen (Kapitel E. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel E. der Leistungsbeschreibung dargestellten Sicherheitsanorderungen verstanden haben, akzeptieren und umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nutzungsbedingungen und Lizenzmodell (Kapitel F. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel F. der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen an die Nutzungsbedingungen und Lizenzmodell verstanden haben, akzeptieren und umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferung und Bereitstellung (Kapitel G. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel G. der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen an die Rahmenbedingungen der Lieferung und Bereitstellung bei dem AG verstanden haben, akzeptieren und umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Dokumentation (Kapitel H. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel H. der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen an die Dokumentation verstanden haben, akzeptieren und umsetzen bzw. erfüllen werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers (Kapitel I. der Leistungsbeschreibung)

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die in Kapitel I. der Leistungsbeschreibung dargestellten Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers verstanden haben und akzeptieren werden.

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

s. Kapitel A.II. der Leistungsbeschreibung sowie Preisblatt (Rubrik Vergabeunterlagen) Optionen für abgefragte Lizenzkontingente sowie Optionen für Lizenzen zur funktionalen Erweiterung mit Live-Untertitelung

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6YYT9ZBMWFV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

s. im Übrigen Vergabeunterlagen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

28
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Soweit im Rahmen einer gegebenenfalls erfolgenden Nachforderung von Unterlagen nach § 56 Abs. 4 VgV solche Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden, wird der Auftraggeber das betreffende Angebot ausschließen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).

wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäi-schen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

wegen einer Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).

wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

der/die Bieter*in ist seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und dies wurde nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder der/die Bieter*in ist seinen/ihren Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass er/sie die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

der/die Bieter*in ist seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und dies wurde nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder der/die Bieter*in ist seinen/ihren Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass er/sie die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

der/die Bieter*in hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

der/die Bieter*in hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

der/die Bieter*in hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

der/die Bieter*in ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bieters / der Bieterin wurde kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde nicht mangels Masse abgelehnt, befindet sich der/die Bieter*in im Verfahren der Liquidation oder hat seine/ihre Tätigkeit eingestellt.

der/die Bieter*in ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bieters / der Bieterin wurde kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde nicht mangels Masse abgelehnt, befindet sich der/die Bieter*in im Verfahren der Liquidation oder hat seine/ihre Tätigkeit eingestellt.

der/die Bieter*in hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters / der Bieterin infrage gestellt wird und dies auch nicht auf eine Person zutrifft, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortliche(r) gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) und deren Verhalten dem/der Bieter*in somit zuzurechnen ist.

der/die Bieter*in ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bieters / der Bieterin wurde kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde nicht mangels Masse abgelehnt, befindet sich der/die Bieter*in im Verfahren der Liquidation oder hat seine/ihre Tätigkeit eingestellt.

der/die Bieter*in hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters / der Bieterin infrage gestellt wird und dies auch nicht auf eine Person zutrifft, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortliche(r) gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) und deren Verhalten dem/der Bieter*in somit zuzurechnen ist.

der/die Bieter*in hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

durch Teilnahme des Bieters / der Bieterin an dem Vergabeverfahren besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.

entsprechend § 7 VgV

der/die Bieter*in hat nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

der/die Bieter*in hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Anlage 03 - Erklärungsbogen zur Eignung (s. Rubrik Vergabeunterlagen)

Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung -

Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Mindestjahresumsatz - Erklärung über das Bestehen eines bestimmten Mindestjahresumsatzes (4,5 Mio. Euro/netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Die Eigenerklärung erfolgt durch Angabe des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 - 2024) erzielten Jahresumsatzes in der Anlage 03 - Erklärungsbogen zur Eignung (s. Rubrik Vergabeunterlagen).

Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Erklärung über Bilanzen - Der Bieter bestätigt in der Anlage 03 - Erklärungsbogen zur Eignung (s. Rubrik Vergabeunterlagen) die Methoden und Kriterien für die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Berücksichtigung des in den Bilanzen angegebenen Verhältnisses zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Haftpflichtversicherung - Der Bieter bestätigt in Anlage 03 - Erklärungsbogen zur Eignung (s. Rubrik Vergabeunterlagen), die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden, durch eine Versicherung abzudecken, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Diese Versicherung ist vom Auftragnehmer über die Laufzeit des Vertrages bis zum Ablauf der Frist zur Sachmängelhaftung aus allen Einzel-aufträgen aufrecht zu erhalten.

Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung