Outsourcing IT-Service BAföG
Ziel ist es, den bisher on-Premise durch das studierendenWERK BERLIN betriebenen IT-Service BAföG mit dem Fachverfahren BAFSYS2 an einen Service-Dienstleister und in eine moderne, performante und zukunftssichere Managed-Cloud-Infrastruktur zu überführen. Dadurch soll die Qualität und Verfügbarkeit der Serviceleistungen verbessert, die Betriebssicherheit erhöht sowie die internen Betriebsressourcen des studierendenWERKs BERLIN entlastet werden. Gleichzeitig soll damit eine einfache und effiziente Umsetzung aktueller Weiterentwicklungen des Fachverfahrens (z. B. EBAFSYS) ermöglicht werden.
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
siehe Bewertungskriterien
Aktuelle Hardware-Ausfälle, Betriebssicherheit
Konzeption eines Gesamtsystems, das die technischen Anforderungen an aktuelle und künftige Funktionen der E-Akte mit umfasst.
Erklärungen zuFrauenförderungEinhaltung der ILO-KernarbeitsnormenTariftreue, Mindestlohn, SV-Beiträgen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
§ 56 VgV
Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Referenzen für die Migration und den fortlaufenden Betrieb eines BAföG-Service
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Arbeitskräften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Referenzen für vergleichbare Leistungen
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zum Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zur Betrieblichen Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis der Präqualifikation oder Angabe zur Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem auf Basis von IT-Grundschutz für die Standard-Absicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem auf Basis von IT-Grundschutz für die Standard-Absicherung, das nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Ausschreibungs- und Vergabegesetz des Landes Berlin ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Ausschreibungs- und Vergabegesetz des Landes Berlin ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Einzelnachweise, -belege zu Angaben in Eigenerklärungen ( mittels Dritterklärung vorzulegen)- Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ( mittels Dritterklärung vorzulegen)- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)