Ziel ist die Einführung einer Standardsoftware für die Verwaltung der digitalen Personalakte, mit der die Abbildung der folgenden Prozesse möglich ist: Daten- und Dokumentenverwaltung, Vertragserstellung, Workflowgestaltung und Prozessautomatisierung, Self-Service für Mitarbeitende.
Das studierendenWERK BERLIN plant die Einführung einer IT-Fachanwendung für eine digitale Personalakte. Die IT-Fachanwendung soll im studierendenWERK BERLIN, insbesondere in der Abteilung Personal, zum Einsatz kommen. Im Rahmen dieses Vorhabens ist die Beschaffung einer SaaS-Lösung geplant.
siehe Vergabeunterlagen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Die Bewertungsmatrix entspricht den Bewertungskriterien.
Informationen zum Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte dem Dokument "Verfahrensablauf für Bieter".
vgl. § 56 VgV
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
siehe oben
Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1) Formblatt Referenzen zum Nachweis der Eignung-Einführung elektronische Personalakte als SaaS
2) Formblatt Referenzen zum Nachweis der Eignung-Einführung elektronische Personalakte ohne Stammdatenführung
3) Formblatt Referenzliste zur Wertung im Rahmen der Auswahlkriterien-elektronischen Personalakte als SaaS in Zusammenarbeit mit externen Scan-Dienstleister
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Arbeitskräften (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zum Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): vgl. Formblatt Unternehmenskennzahlen
Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Betriebshaftpflichtversicherung - siehe Eignungs- und Auswahlkriterien
Angaben zum Gesamtumsatz - vgl. Eignungs- und Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen Einführung elektronische Personalakte (ePA) als SaaS - vgl. Eignungs- und Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen Einführung ePA ohne Stammdatenführung - vgl. Eignungs- und Auswahlkriterien
Anzahl der Unternehmensreferenzen zur Einführung eine ePA als SaaS in Zusammenarbeit mit einem externen Scan-Dienstleister - vgl. Eignungs- und Auswahlkriterien
Die Auftragnehmer haben die Rechnung (Teilrechnung) in PDF- besser PDF/A - Format per E-Mail zu versenden und im Betreff der E-Mail muss das Wort: "Rechnung" enthalten sein. Eine Versendung einer sogenannten X-Rechnung oder ZUGFeRD-Rechnung ist ebenfalls möglich. Die Lieferscheine, der bestätigte Leistungsnachweis und das Qualitätsprotokoll müssen als PDF-Datei zusammengefasst gesendet werden. Der Dateiname soll mit RG_ beginnen und kann dann nach dem Unterstrich die Rechnungsnummer enthalten. Die E-Mail-Adresse lautet: Rechnung@stw.berlin.
Versand per Post, ausschließlich an nachstehender Adresse, bleibt weiterhin möglich.Rechnungsanschrift:studierendenWERK BERLINAnstalt des öffentlichen RechtsPostfach 12 02 3210592 Berlin
siehe Vergabeunterlagen,