1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
Für Einzelheiten zur Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerbungen, die die aufgestellten Mindestanfor-derungen nicht erfüllen, ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wird mind. 3 und max. 5 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfä-higen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben oder zu modifizieren.
2. Bewerberreduzierung
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die ausgewählten und in der unten dargestell-ten Tabelle aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einem Gleich-stand zwischen zwei Bewerbern entscheidet das Los.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Bewertungsschlüssel für Reduzierung
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen.
Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den für die Bewerberreduzierung relevanten Eignungskriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt.
Die bei den im Rahmen der Bewerberreduzierung zu berücksichtigenden Eignungskriterien erreichten Punktzahlen werden dann gemäß nachfolgender Tabelle mit den entsprechenden Ge-wichtungsfaktoren multipliziert. Der jeweilige Gewichtungsfaktor ist bei jeder einzelnen Maß-nahme in der Bewertungsmatrix aufgeführt.
Beurteilung der Angaben zu den Bewerberreduzierungskriterien
Bei der Bewertung der Darstellung des Unternehmens und Erläuterungen zur Vorgehensweise einschließlich terminlicher Kapazitäten gemäß Ziffer 5.6 sowie der Referenzen gemäß Ziffer 5.9. der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags übt die Auftraggeberin jeweils ihren subjek-tiven Beurteilungsspielraum - neben weiteren in dieser Bewerbungsaufforderung benannten Bewertungsaspekten - aus und nimmt jeweils eine entsprechende Bewertung vor. Sie wird dabei folgende Punktevergabe der Bewertungsskala anwenden:
Bewertungsskala:
- 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneinge-schränkt erfüllt)
- 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt)
- 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
- 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitreichenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt)
- 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt)
- 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (der Bewerber präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt)
Die Auftraggeberin behält sich vor, Teilnahmeanträge auszuschließen, bei denen mindestens ei-nes der qualitäts- und/oder erfahrungsbezogenen Wertungskriterien nur mit 4 Punkten oder weniger bewertet wurde. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin nicht bereit ist, mangelbehaftete bzw. ungenügende Darstellungen / Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Ergebnis der Bewerberreduzierung
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) gemäß den obigen Ausführungen zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.
Bezüglich der weiteren Ausführungen für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird aus Platz- und Übersichtsgründen auf den Punkt "Bewerberreduzierung" gemäß Ziffer II Aufforde-rung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen.