Bauleistung
WH Siegmunds Hof 17, Haus 1, Baureinigungsarbeiten im Zuge der Sanierung eines denkmalgeschützten achtgeschossigen StudierendenwohnhausesWesentlicher Leistungsumfang:Baureinigung (2x) und Feinreinigung (160 Zimmer, 22 Küchen, 53 Bäder, Gemeinschaftsraum, Studierendenclub, Flure, Treppenhaus etc.) ca. 4.500m2; Fensterreinigung, ca. 900m
Preis
Ergänzung zum Ausführungszeitraum:
Zwischenreinigung: 18.05.2026 - 21.08.2026 Feinreinigung : 26.10.2026 - 05.03.2027
siehe Vergabeunterlagen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Bitte beachten:
Die Ausschreibung wird rein elektronisch durchgeführt. Es sind keine postalischen Angebote zulässig.
Bitte reichen Sie ihr Angebot vollständig ein.Dieses beinhaltet:
Anlagen, die Vertragsbestandteil werden, sind im "VVB 213 Angebotsschreiben" vom Bieter anzukreuzen bzw. zu vervollständigen und beizufügen.Bitte im Angebotsschreiben auch die Person des Erklärenden angeben.
Preisermittlungen zur Kalkulation können nachgefordert werden.
Unterlagen zu Nachunternehmern (lt. VVB 233) und "Eigenerklärung zu weiteren personenbezogenen Daten" sind mit denAngebotsunterlagen einzureichen.
Das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" ist ebenfalls vollständig (Vorgabe Verwaltungsvorschrift der EU) auszufüllen.
Wir möchten dringend darauf hinweisen, dass die Kommunikation, betreffs aller Anfragen zum Ausschreibungsverfahren ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen sind.
Angebote, die über "Kommunikation" oder als E-Mail eingereicht werden, sind nicht zulässig und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Vielen Dank im Voraus.