| Typ | Code | Beschreibung |
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| Projekt: | GAEB 90 | Studierendenwohnheim Danckelmannstraße 46/47 |
| LV: | Bodenleg | Bodenlegerarbeiten Kennziffer 2026-016-0 |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Die nachfolgenden Hinweise und Vorgaben sind strikt zu
beachten und bei der Kalkulation und Ausführung der Leistung zu befolgen. Zusätzliche Vergütungsansprüche leiten sich hieraus nicht ab. Ferner ist die Verwaltungsvorschrift "Beschaffung und Umwelt" der VwVBu einzuhalten. 1. Angaben zum Bauvorhaben Bauherr studierendenWERK BERLIN Studentisches Wohnen Baumanagement Hardenbergstraße 34 10623 Berlin Anschrift der Baustelle Danckelmannstraße 46/47 14059 Berlin - Charlottenburg Bauvorhaben Instandsetzung/Umbau der Sanitärbereiche (Gemeinschaftsbäder) im Studierendenwohnheim Umbau Küchen Instandsetzung Zimmer, Flure und Eingangsbereich 2. Beschreibung des Gebäudes Das im Jahr 1907 erbaute ehemalige Ledigenwohnheim wurde bereits zur Errichtungszeit mit Gemeinschaftsbädern und -küchen geplant. Es besteht aus einem Vorder- sowie einem Hinterhaus, welche durch zwei Seitenflügel miteinander verbunden sind. Daraus ergeben sich zwei vierseitig umschlossene Innenhöfe sowie an der hinteren Grundstücksgrenze ein Hinterhof. Der Hinterhof und der rechte Innenhof werden über eine schmale Durchfahrt an der rechten Gebäudeseite erschlossen. Der linke Innenhof ist ebenfalls über eine Durchfahrt zu erreichen, dieser ist jedoch nicht befahrbar und wird zum Aufstellen der Mülltonnen genutzt. Neben dem Keller- und Erdgeschoss gibt es 4 Obergeschosse sowie das nicht ausgebaute Dachgeschoss mit Satteldachflächen. Nur der mittlere Verbindungsbau wurde mit einer Flachdachfläche hergestellt, in der sich der einzige Dachausstieg befindet. In den verschiedenen Kellerräumen befinden sich die Heizungsanlage und die Hausanschlüsse sowie verschiedene Fahrrad- und Lagerräume und der Waschmaschinenraum. Im Erdgeschoss gibt es eine derzeit leerstehende Gewerbeeinheit sowie die Gemeinschaftsbereiche (Bar, Fitnessraum) und einige Studierendenzimmer. In der Obergeschossen befinden sich vollflächig die Studierendenzimmer sowie die je Geschoss 4Stk (bzw. zukünftig 5Stk) Gemeinschaftsbäder und je Geschoss die ebenfalls instandzusetzenden 4Stk Küchen. Im EG gibt es ein Gemeinschaftsbad sowie eine Gemeinschaftsküche. Dazu die beiden Einzeltoiletten (Männer/Frauen) für die Bar/den Gemeinschaftsraum. Die Außenwände des Gebäudes sowie die tragenden Innenwände bestehen aus KSV-Mauerwerk in verschiedenen Stärken. Die Geschossdecken wurden als Kleine'sche Decke ausgeführt. Die Deckenstärke beträgt über KG und EG ca. 29cm, in den Obergeschossen ca. 18cm, wobei der Deckenaufbau in den Obergeschossen unterschiedlich ist. Die Geschossdecke 4.OG - DG ist als Holzbalkendecke ausgeführt. 3. Zufahrt zum Grundstück und Baustellenverkehr auf dem Grundstück: Die Danckelmannstraße ist eine verkehrsberuhigte Nebenstraße in Charlottenburg, die über weitere Nebenstraßen wie die Knobelsdorffstraße erreichbar ist, von welcher ein direkter Anschluss an die A100 besteht. Im Bereich vor dem Gebäude ist die Straße durch eine Gehwegverbreiterung verengt. Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich in der Straße selber vor den Nebengebäuden und in den Seitenstraßen. Achtung - Durchfahrt zum Hinterhof: Der Transportweg für sämtliche Materialien (neu+alt), Bauteile (sowohl für Baumaterialien als auch z.B. Gerüstbauteile), Bauschutt, usw. erfolgt durch die oben genannte schmale Durchfahrt. Die dadurch entstehende maximale Entfernung von Bauaufzug bis zur Bordsteinkante Straßenland beträgt bis ca. 90m. Auch die Schuttcontainer müssen aufgrund der Durchfahrtssituation auf dem Straßenland aufgestellt werden. Die Art des Transportes (händisch, Pritschen-/Transportfahrzeug, o.ä.) sämtlicher Materialien, Baugeräte, Bauschutt, usw. von der Straße zur BE/zum Bauaufzug oder umgekehrt liegt ausschließlich in der Verantwortung und Wahl des AN und ist in den EP zu berücksichtigen. Eine zusätzliche nachträgliche Vergütung für erschwerte Verhältnisse wird ausdrücklich abgelehnt und nicht akzeptiert. Beschädigungen an der Durchfahrt aufgrund von Durchfahrversuchen werden zu Lasten des Verursachers beseitigt. 4. Beschreibung der Maßnahme In dem Studierendenwohnheim sollen die sehr in die Jahre gekommenen Gemeinschaftsbäder inkl. der Toiletten sowie die Gemeinschaftsküchen instandgesetzt werden. Hierzu werden sämtliche Sanitärräume bis auf den Rohbau abgebrochen und mit neuem Grundriss wieder aufgebaut. Des weiteren wird je Geschoss aus einem Studierendenzimmer ein zusätzliches Gemeinschaftsbad hergestellt. Parallel dazu werden sämtliche Küchen überholt und mit neuen Möbeln ausgestattet, ebenso wie einige Zimmer, die in den die Baumaßnahmen betreffenden Bereichen liegen. Es ist geplant, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Im ersten BA werden die Bäder, Zimmer, Küchen und Teil-Flure im linken Gebäudeteil instandgesetzt, im Anschluss die des rechten Gebäudeteils. Vor Beginn der jeweiligen Haupt-/Hochbaumaßnahme ist eine umfangreiche Schadstoffsanierung erforderlich. Diese erfolgt geschossweise und beginnt im 4.OG nach Stellung der Gerüste. Es werden hierfür etwa 5 Wochen je Geschoss je Baubschnitt angesetzt. Die Schadstoffsanierung beinhaltet auch die normalen Abbruch- und Rückbauarbeiten. Nach der Freimeldung der Bereiche kann in dem jeweiligen Geschoss mit der Hauptmaßnahme begonnen werden, während die Schadstoffsanierung in dem jeweils darunterliegenden Geschoss fortgeführt wird. Selbige Reihenfolge gilt auch für den zweiten BA. In einer Vorabmaßnahme werden in der ehemaligen Gewerbeeinheit im EG links 3Stk. temporäre Duschen hergestellt sowie der alte Sanitärbereich erneuert, so dass dieser Bereich als Ausweichmöglichkeit für ggf. entstehenden Engpässe aufgrund der gesperrten Gemeinschaftsbäder den Bewohnern zur Verfügung steht. Zu Beginn der Hauptmaßnahme wird als erstes ein Wanddurchbruch als Zugang zur Gewerbeeinheit hergestellt. Hierfür werden die dort befindlichen Zimmer als erstes leergezogen. 5. Baustrom und Bauwasser Der Baustrom- und Bauwasseranschluss wir durch die TGA-Gewerke hergestellt und steht allen Gewerken zur Verfügung. 6. Baustellen-WC und Aufenthaltsräume In der Gewerbeeinheit im EG wird ein für alle Gewerke zu nutzender Aufenthaltsraum sowie eine Baustellentoilette errichtet werden. Temporär wird ein Baustellen WC aufgestellt. |
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Die nachfolgenden Hinweise und Vorgaben sind strikt zu
beachten und bei der Kalkulation und Ausführung der Leistung zu befolgen. Zusätzliche Vergütungsansprüche leiten sich hieraus nicht ab. 1. Anforderungen Neben den relevanten DIN-Vorschriften werden nachfolgend und im beigefügten Leistungsverzeichnis nähere Spezifikationen und Anforderungen vorgegeben. Im Einzelfall können hierbei höhere Anforderungen und strengere Vorschriften als in der betreffenden DIN-Norm abverlangt werden. Außerdem: DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten DIN 18353 - Estricharbeiten DIN 18356 - Parkettarbeiten VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) in der aktuellen Fassung VOB/C (Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) in der aktuellen Fassung Die für die jeweiligen Gewerke maßgeblichen DIN-Normen in der aktuellen Fassung Herstellungs- und Einbaurichtlinien sowie Güte- und Prüfbestimmungen Alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften Alle geltenden Brandschutzvorschriften Die allgemein anerkannten Regeln der Technik Der architektonische Anspruch des Gebäudes 2. Allgemein Die Abgabe des Angebotes hat für den AG kostenlos zu erfolgen. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verarbeitet werden. Stoffe und Bauteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen zu verarbeiten. Maßnahmen und Baustoffe, die durch Herstellervorschriften geregelt sind, sind nach den Herstellerangaben in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle erforderlichen Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen und der örtlichen Objektüberwachung unaufgefordert und in prüffähiger Form vorzulegen. Der gesamte Geschäftsverkehr zur Abwicklung der beauftragten Leistung ist über die Architekten zu führen. 3. Zeichnungen Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Die für die Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Vervielfältigungen übernimmt der Auftragnehmer auf seine Kosten. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der AG Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten ohne seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der vom AG angeforderten Leistung zu verwenden. 3.1 Ausführungsplanung, Details Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer ausschließlich in digitaler Form (PDF) übergeben. Sämtliche Druck- und Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Objektüberwachung zu melden. Es bleibt dem AN vorbehalten, Änderungen der Entwürfe und Planungen anzuordnen. 3.2 Werkplanung, Details, Bemusterungen Die vom Auftragnehmer ggf. zu erstellenden Werkplanungen, Details und Berechnungen sind dem Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung in Papier sowie in digitaler Form - PDF, DWG - zu übergeben. Die Bemusterung von Materialien, Oberflächen und Farben ist in die Preise einzukalkulieren. Die Termine für Bemusterungen sind unter Berücksichtigung jeweils eines Folgetermins zur Bemusterung der korrigierten Festlegungen vom AN rechtzeitig in Abstimmung mit den Architekten anzusetzen. 4. Vorleistungen Der AN hat zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine mängelfreie und fristgerechte Vertragserfüllung gegeben sind, auch im Hinblick auf durch Dritte erbrachte Vorleistungen. Bedenken sind vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Die eigene Leistung bzw. Lieferung ist verantwortlich zu prüfen. Dazu sind ggf. Probestücke kostenlos zu stellen. 5. Montagehilfen, Arbeitsschutz Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des AN. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenen Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen gegen diesen erhobenen Ansprüchen, die auf ungenügender Sicherung der Baustelle beruhen, freizustellen. Die Aufnahme erlaubnis- oder genehmigungspflichtiger Arbeiten hat der AN den beteiligten Behörden/Ämtern vorher mitzuteilen und die damit verbundenen Auflagen und Bedingungen zu beachten. 6. Schutzmaßnahmen Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger Behörden entsprechenden erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der Auftragnehmer sicherzustellen. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine Weiterarbeit bei kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und Nässe erforderlich sind und damit eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der Güteeigenschaften der eingebauten Baustoffe ausschließen, sind, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Es ist dem Auftragnehmer dabei freigestellt, in welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden. 7. Baufristen/Terminplan Die Ausführung erfolgt nach dem Terminplan der Architekten. Dieser ist Vertragsbestandteil. 8. Bauablauf, Ausführungstermine Im Falle von witterungsbedingten Bauzeitverzögerungen ist der Nachweis einer Nichtvorhersehbarkeit der Witterungsverhältnisse vom AN zu erbringen. Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich unter Vorlage technischer Unterlagen in Kenntnis zu setzen und zu begründen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit/ der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann. Veränderungen der Bauablauf- und Terminplanung durch den AN müssen vom AG anerkannt werden und werden erst nach schriftlicher Genehmigung des AG Vertragsbestandteil. Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen mit anderen Auftragnehmern fach- und sachgerecht so frühzeitig abzustimmen, dass die vereinbarten Bauzeiten eingehalten werden. Es ist Sache des AN frühzeitig auf die Objektüberwachung des Bauherrn zuzugehen und diese davon in Kenntnis zu setzen, wenn entsprechende Koordinierungsversuche mit anderen Firmen fruchtlos verstrichen sind. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Die Tätigkeit anderer Firmen an der Baustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. 9. Baubesprechung Die Objektüberwachung wird zu festgesetzten Terminen wöchentlich Baubesprechungen vorsehen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Arbeiten erforderlichen Maßnahmen zu besprechen und zu koordinieren. Über das Ergebnis jeder Besprechung erstellt die Objektüberwachung ein Protokoll. Im Protokoll getroffene Vereinbarungen und Leistungen sind strikt einzuhalten. Darüber hinaus haben der Auftragnehmer und seine Vertragsfirmen jederzeit alle gewünschten Informationen über den Zustand und Fortschritt ihrer Arbeiten zu geben. Der AN wird min. zwei Wochen (Terminplan) vor dem eigentlichen Ausführungsbeginn an den Baubesprechungen teilnehmen. Eventuelle Unwägbarkeiten, die den termingerechten Ausführungsbeginn des AN gefährden könnten, sind eigenverantwortlich durch den AN bei der Objektüberwachung anzukündigen. 10. Verantwortlicher Bauleiter AN Der AN hat für die Durchführung seiner Leistungen einen verantwortlichen Bauleiter nach Landesbauordnung bzw. Projektverantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, zu benennen. Die verantwortliche Person muss fließend Deutsch sprechen können, während der Ausführungszeit ständig vor Ort anwesend und bevollmächtigt sein, Erklärungen mit Wirkung für und gegen den AN abzugeben und entgegenzunehmen. 11. Lieferung und Lagerung von Materialien Für die Anlieferung von Materialien an die Baustelle und ggf. deren Zwischenlagerung ist der Auftragnehmer (AN) in seiner Verantwortung allein zuständig. Der AN hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Lieferungen logistisch so erfolgen, dass die Gesamtabwicklung des Bauvorhabens nicht behindert wird. Sollten besondere Lieferungseinsätze erforderlich sein, die eventuell den Bauprozess negativ begleiten, so ist dies im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Sämtliche Vorkehrungen wie Straßensperrungen, Halte-/und Parkverbotsschilder u.ä. sowie die Zufahrtswege sind eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und mit dem jeweiligen Lieferanten abzustimmen. Alle öffentlichen und privaten Genehmigungen, Bescheinigungen und sonstige Unterlagen, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durchführung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Einvernehmen mit dem AG rechtzeitig beizubringen. Kopien sind der Objektüberwachung des AG auszuhändigen. Alle hiermit verbundenen Kosten sind vom AN zu tragen. Dies gilt ebenfalls für erforderliche Genehmigungen für Feiertags- und Nachtarbeit und für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen. 12. Aufmaße Sämtliche für die Abrechnung notwendigen Unterlagen wie Mengenberechnungen, Aufmaßzeichnungen, Liefernachweise u.a. sind vom AN selbstständig und zeitnah anzufertigen und den Architekten zu übergeben. 13. Befestigungen Befestigungen, auch wenn nicht ausdrücklich im Positionstext erwähnt, wie Schrauben, Verdübelungen, Verklebungen, Bolzen, Schweißen u. a. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und auf die Befestigungsuntergründe abzustimmen. Im Fassaden- und im Außenbereich sind Befestigungen ausschließlich aus V2A-Edelstahl zu verwenden. 14. Haftung bei Diebstahl Der AG haftet nicht bei Diebstahl und Beschädigungen von Maschinen, Gerät und anderem Eigentum des AN. Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung durch sicheres Verschließen der Räume für die Sicherheit gegen Diebstahl, Vandalismus u.ä. zu sorgen. Ist der AN durch die Objektüberwachung beauftragt, bauseitige Materialien auszubauen und für den Wiedereinbau zwischenzulagern, sind die ausgebauten Materialien durch den AN gegen Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Bei Diebstahl oder Beschädigung der vorgenannten Materialien haftet der AN und ist für die Wiederbeschaffung verantwortlich. Die hier anfallenenden Kosten gehen zu Lasten des AN. 15. Leistungsumfang Sämtliche Leistungen sind komplett und gebrauchsfertig herzustellen, inkl.: Lieferung bis Einbauort und Montage Müllentsorgung sämtlicher Nebenarbeiten Begleitarbeiten Reinigung 16. Leistungsverzeichnisse / Angebote Der Bieter ist verpflichtet, Punktfolgen bzw. Freistellen in der Leistungebeschreibung (Angabe von Fabrikaten) unbedingt im geforderten Sinne auszufüllen. Werden vom Richtfabrikat abweichende Produkte angegeben, so ist deren Gleichwertigkeit durch Herstellerangaben, Übereinstimmungszertifikate, entsprechende Handmuster und die zur Verfügung stehende Farbpalette nachzuweisen. Sie bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des AG. Die Gleichwertigkeit beinhaltet die technische und gestalterische Gleichwertigkeit, d.h. Oberflächenstruktur, Abriebfestigkeit, Farbtöne etc. müssen gleichwertig sein. Ist kein Fabrikat durch den Bieter angegeben ist das ausgeschriebene Fabrikat zu verwenden. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren. Auch, wenn sie im Leistungverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 17. Entsorgung Der AN ist für die Entsorgung von Baureststoffen und Bauschutt, welche von seinen Arbeiten herrührt, grundsätzlich eigenverantwortlich zuständig. Die Reststoffe gehen in das Eigentum des AN über und sind von ihm fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind in den Preisen mit zu berücksichtigen. Der AG wird ausdrücklich von allen Entsorgungskosten von dem am Bau Beteiligten freigestellt. Die Beseitigung des Bauschutts und von Verunreinigungen hat wöchentlich mindestens einmal oder nach Aufforderung der Objektüberwachung zu erfolgen. Der Bauschutt ist sortenrein getrennt zu entsorgen. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht innerhalb von drei Tagen nach, so ist die örtliche Objektüberwachung ohne besondere Mahnung und ohne Mitteilung berechtigt, die erforderlichen Reinigungsarbeiten anderweitig nach Stundensätzen und Einheitspreisen des letzten diesbezüglichen Auftrages auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Die Kosten werden nachgewiesen und voll von der Schlußrechnung, bei Zwischenrechnungen auch von diesen, abgezogen. Darüber hinaus wird die Baustelle vom AN regelmäßig, ggfs. zusätzlich auf Anordnung der örtlichen Objektüberwachung, mittels Absaugen und beseitigen der Bauschutt- und Materialreste gereinigt. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Gegen diese Maßnahme besteht kein Einspruchsrecht. Staubentwicklungen sind zu vermeiden. Ggf. sind die Bauteile anzufeuchten bzw. während der Ausführung durch Absaugen des Staubes zu verhindern. 18. Immissionsschutz und Ordnungsmaßnahmen Zur Minderung des Baulärms sind die in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen - (Bundes - Immissionsschutzgesetz BImSchG - neueste Fassung) vorgegebenen Werte einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur mit schallgedämmten Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden darf. Sollten bei den Arbeiten besondere Lärmquellen nicht zu vermeiden sein, so sind diese auf Forderung der Objektleitung schalldämmend einzuhausen (z.B. Kreissägen). Die verwendeten Geräte müssen in der Liste des Bundesumweltamtes für lärmgeschützte Baumaschinen UZ 53 aufgeführt sein. Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot. Es ist so staubarm wie möglich zu arbeiten, d.h. u.a.: Drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur Staubbindung Material nicht reißen, werfen usw. keine schnell laufenden Maschinen einsetzen nicht mit Druckluft anblasen beim Reinigen saugen statt kehren wenn möglich Nassreinigung durchführen Bei der Verwendung von schnell laufenden Maschinen ist grundsätzlich eine Absaugung am Gerät zu verwenden Stemmarbeiten sind möglichst erschütterungsfrei und staubarm auszuführen. Bei schnelllaufenden Geräten ist grundsätzlich mit einer Absaugung zu arbeiten, um die Feinstaubkonzentrationen auf ein Minimum zu reduzieren. Durchbrüche sind mit einer Trennscheibe von beiden Seiten einzuschneiden und danach leicht herauszustemmen. Schlitze sind grundsätzlich zu fräsen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in jedem Fall einzuhalten. Die Anbringung von Firmenschildern oder sonstiger Werbung auf der Baustelle darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Bauherren erfolgen. 19. Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen. Alle gültigen Vorschriften, z.B. der Bauberufsgenossenschaft Hannover und andere hat der Auftragnehmer, auch wenn hier nicht gesondert aufgeführt, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht genauestens zu beachten und einzuhalten. 20. Tagesberichte, Stundenlohnarbeiten Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese Tagesberichte müssen insbesondere enthalten: Datum Arbeitszeit Temperaturen Anzahl der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen) ausgeführte Arbeiten Geräte besondere Vorkommnisse und Anordnungen Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und der Bauleitung wöchentlich vorzulegen. Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, werden nur bearbeitet, wenn die Tagesberichte lückenlos vorliegen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Tagelohnzetteln innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Ausführung der Arbeiten vorliegen. Auf den Tagelohnzetteln sind die geleisteten Arbeiten genauestens zu beschreiben. Es werden nur die Stundensätze anerkannt, die von den für diese Arbeiten typischen Berufsgruppen ausgeführt werden. 21. Baustellenunterkünfte Als Aufenthaltsraum für die Pausenzeiten steht die leerstehende vorbereitete Gewerbeeinheit im EG links zur Verfügung. Der Zugang erfolgt autark vom Rest des Gebäudes über die Straße und den Hof. 22. Baugeräte und Hebezeuge Baugeräte und Hebezeuge werden nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige zur Erbringung der Leistung erforderliche mobile Baukräne o.ä., die Herrichtung der Aufstellflächen vor sowie die Wiederherstellung der Aufstellflächen nach Leistungserbringung sind bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. 23. Gerüste / Absturzsicherungen / Gerüstatik Es werden für die zwei nacheinander folgendende Baubschnitte jeweils Gerüstfelder und Bauaufzüge benötigt. Die Aufstellung der Gerüste erfolgt jeweils als erstes zu Beginn der einzelnen Abschnitte. Die Gerüste werden auf der Hofseite des Gebäudes jeweils an der Stirnseite des hintersten Gebäudeflügels aufgestellt. Der erste Bauabschnitt beginnt im Januar 2027 in der KW 03. Die Standzeit des Gerüstes/Übergabe an den Nutzer für den 1.BA ist ab der KW03 2027 bis zur KW 07 2028. Die Gerüstnutzung ist den Gewerken ab dem Zeitpunkt zu gewährleisten. Der zweite Bauabschnitt schließt direkt an den ersten Bauabschnitt an, somit beginnt die Standzeit des Gerüstes/Übergabe an den Nutzer in der KW 08 2028 und endet voraussichtlich in der KW31 2029. Die Dauer Errichtung des Gerüstes bis zum Zeitpukt der jeweiligen Übergabe ist durch den AN entsprechend einzuplanen. Je Bauabschnitt wird es ein Gerüstfeld mit einem Personen- und Materialaufzug geben, der an jedem TRH-Fenster (OK BRH) eine Halstestelle haben wird. Die Haltestellen beginnen im 1.BA im 1.OG bis ins DG und im 2.BA ab dem EG bis ins Dach. An jeder Haltestelle wird bauseits ein Übergang ins Gebäude geschaffen auf eine Podestkonstruktion im Gebäude am Fenster zur Überbrückung der Brüstungshöhe. Bei Bedarf kann je Bauabschnitt noch ein Treppenturm aufgestellt werden, für den zur Zeit der Planung aber keine Notwendigkeit vorlag. Das Gerüst mit Aufzug wird eigenständig eingerüstet und Nutzbar gemacht. Es muss gem. Bauzeitenplan als erstes vor Beginn der Schadstoffsanierung errichtet werden. Gerüst je Bauabschnitt Gerüst Lastklasse 3 Breite 0,90m Aufstellhöhe 17-20cm im Hinterhof Aufstellort nur fußläufig zu erreichen Laufweg ca. 60-90m Personen-/Materialaufzug je Bauabschnitt Grundfläche Aufzug 1,50x1,50m mit 5 Haltestellen Personen- und Materialaufzug Traglast min. 500kg Vor dem Abbau der Rüstung sind arbeitsbedingte Verschmutzungen von den Flächen zu entfernen und ggf. abzuwaschen. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Objektüberwachung anzuzeigen. Aussaprungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerungen sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit der Fassade entsprechendem Stoff zu verschließen. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Objektüberwachung erforderlich. Die Herstellung, ggf. Vorhaltung und Kontrolle von absturzsichernden Maßnahmen gem. den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Sämtliche Gerüstkonstruktionen und sämtliche absturzsichernden Maßnahmen sind vor Freigabe von dem vom Bauherrn beauftragten Sicherheitskoordinator / Bauleitung (wird noch benannt) zu begutachten. Die Abstimmung und Koordination hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Sämtliche dazu erforderlichen Aufwendungen sind bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise. Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein. 24. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. 25. Dokumentation Für sämtliche gelieferten Materialien, Bau- und Einbauteile sind der örtlichen Objektüberwachung unaufgefordert die entsprechenden Gewährsleistungsbescheinigungen, Zulassungsbescheide etc. vorzulegen. Die Übergabe durch den AN hat spätestens 4 Wochen vor der Abnahme zu erfolgen. Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Nebenleistung zu dokumentieren. Dem Bauherrn sind alle Unterlagen zum Betrieb und Instandhaltung in Leitz-Ordnern per Papier 2-fach zu übergeben. Weiterhin in DWG, PL T und PDF-Format auf CD. Inhalt der Dokumentation: Inhaltsverzeichnis Fachunternehmererklärung Verwendbarkeitsnachweise für verwendete Systeme bauaufsichtliche Zulassungen und Datenblätter Übereinstimmungserklärungen bei anderen als ausgeschriebenen Systemen die komplette Werk- und Montageplanung gleichgestellt mit den letzten Prüfeintragungen des Bauherrn, Architekten und Fachplaner die geprüften statischen Berechnungen mit Freigabevermerken des Prüfingenieurs Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien, Oberflächen und Systeme Berechnungen zum U-Wert und Schallschutz der Konstruktionen Prüfzeugnisse bezüglich Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand, etc. erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen Abnahmeunterlagen aller Art Revisionsunterlagen / Schaltpläne Betriebsangaben, Bedienungsanleitungen Wartung-, Pflege- und Reinigungshinweise und Vorschriften im Einzelnen bezogen auf die Bauteile wie Antriebe, Sonnenschutzanalgen, Beschläge, Glas, Oberschflächen usw. 26. Schutz von angrenzenden Bauteilen Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass angrenzende Bauteile wirksam und dauerhaft geschützt werden. Abdeckungen sind nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und zu entsorgen. Auch vorhandene Bäume und Sträucher sind jederzeit entsprechend gegen Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Für eventuelle Verschmutzungen oder Beschädigungen haftet der AN. |
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1
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Feuchtigkeitsmessung Estrich
Feuchtigkeitsmessung zum Feststellen der tatsächlichen
Wandfeuchte im Bereich der Schimmelflecken an der Außenwand Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife mit einem CM-Gerät. Die Orte sind zusammen mit der Objektüberwachung festzulegen. Vorleistung: Estrich neu Folgeleistung: Epoxidharz oder Vinylboden |
| 1 | Stk |
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2
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Vergrößern der Sauberlaufzone
Vergrößern der Einlagefläche für die Sauberlaufmatte,
inkl. Entsorgung des Abbruchmaterials Leistungsumfang: Entsorgung des alten Sauberlaufs inkl. allem Zubehör, Rahmen usw. Abstemmen des Estrich auf Breite und ggf. Höhe des neuen Sauberlaufs (100x100cm) Begradigen der Abbruchkanten und des Untergrunds Die Höhe des abzubrechenden Sauberlaufs soll beibehalten bleiben |
| 1 | psch |
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3
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Sauberlaufzone, 200x200cm
Sauberlaufzone mit Rahmen und Matteneinlage zur
Schmutzaufnahme liefern und montieren, inkl. drei Vorlage von Mattenmustern Breite/Stablänge: 200cm Länge Gehrichtung: 200cm Matteneinlage Farbe: Sand bzw. gem. BH Rahmenhöhe: bis 22mm analog Bestand Rahmenausführung: Aluminium Einbauort: EG Haupteingang Fabrikat: Emco Diplomat R oder gleichwertig |
| 1 | Stk |
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4
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Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen
Untergrundvorbereitung der bestehenden Estrichflächen
durch Kugelstrahlen Leistungsbestandteile: Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit Kugelstrahlen Entsorgung des Strahlgutes Reinigung mittels Hochdruckwasserstrahler inkl. Entsorgung des Schmutzwassers Vorleistung: Abbruch Floor Flex Platten inkl. Kleber Untergrund: Estrich Bestand Folgeleistung: Estrich und Epoxidharz Ausführungsort: EG-4.OG Teilflure, Zimmer, Küchen |
| 80 | m² |
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5
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Reinigen des Untergrundes für Vinylbelag
Reinigung des Untergrundes von groben Unreinheiten und
Zimmer, Küchen, Flure Verschmutzugen für die Verlegung von Vinylbelag, inkl. Entsorgung Abbruchmaterial Untergrund: Estrich Bestand und alte Floorflexplatten Vorleistung: Abbruch Floorflexplatten inkl. Kleber und Ausbesserung Floorflexplatten Folgeleistung: Vinylbelag Ausführungsort: EG - 4.OG Zimmer, Küchen, Teil-Flure |
| 2.000 | m² |
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6
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Bodenausgleich Flure und Zimmer Küchen, bis 10mm
Zementäre Leichtausgleichsmasse als Höhenausgleich nach
Angaben des Herstellers einbringen Zweck: Ausgleich auf Bestandsbelag Vorleistung: Abbruch Floorflexplatten Folgeleistung: Klickvinyl Höhe: bis 10mm Untergrund: Estrich Einbauort: Zimmer und Flure EG-4.OG |
| 500 | m² |
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7
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Untergrundvorbereitung mit Spachtel inkl. Grundierung 3mm
Untergrundvorbereitung von Beton- und Estrichoberfläche
Leistungsbestandteile: Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit Reinigung Untergrund inkl. Bürsten, Absaugen und Entsorgung ABfallstoffe gem. AVV Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Ausgleichen mit Spachtelmasse, selbstverlaufend Zweck: Schaffung ebener Untergrund Schichtdicke: bis 3mm Vorleistung: Abbruch Floorflexplatten Folgeleistung: Klickvinyl Ausführungsort: Flure, Zimmer, Küchen |
| 500 | m² |
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8
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*** Bezugsbeschreibung
Bodenbelag Vinyl, 2mm
Bodenbelag aus Vinyl, Plattenware Clicksystem, mit
Plattebelag für Flure umlaufender Einfassung von zwei Reihen Vinylplatten Vorleistung: Abbruch Bestandsbelag Folgeleistung: endfertig Untergrund: Estrich Stärke: 5,5mm Nutzschicht Vinyl: 0,55mm Fugen/Stöße: Oberflächenstruktur: Strukturprägung Farbton/Holzart: hell/Eiche Maße: LxB 592x148mm Verlegeart: schwimmend Leitfabrikat: Prenzlau Eiche 2074H Clickvinyl Check One Premium Herringbone oder gleichwertig inkl. Trittschall Ergänzung 01 des Bieters
angebotenes Fabrikat:
.........
Einbauort: EG-4.OG Zimmer, Küchen, Teil-Flure |
| 2.000 | m² |
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9
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*** Wiederholungsbeschreibung
Zulage: Bodenbelag auf Treppenstufen mit Kantenprofil
Verlegen von Vinylboden aus Hauptposition auf
Treppenstufen inkl. Ausgleich des Untergrunds Leistungsumfang: abfegen reinigen des Auftritts beseitigen von Kleberresten Ausgleich bis 2mm Kantenprofil aus Gummi schwarz Einbauort: EG Eingangsbereich TRH 90 West 1. Treppenlauf EG - Zwischenpodest |
| 20 | m |
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10
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Viertelstäbe
Viertelstäbe liefern und montieren an aufgehenden
Bauteilen und dreiseitig auf Treppenstufe |
| 50 | lfm |
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11
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*** Bedarfsposition ohne GB
*** Wiederholungsbeschreibung
Stufensockel
Stufensockel aus Vinyl inkl. Stoß- und Eckausbildung
Vorleistung: Anstrich Wände Vinylbodenbelag neu Folgeleistung: endfertig Sockelhöhe: bis 80mm Auftrittbreite: bis ca. 300mm Steigungshöhe: bis ca. 17cm |
| 20 | m |
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12
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*** Bezugsbeschreibung
Sockelleisten Massivholz
Sockelleisten liefern und montieren, Hochkant
transparent grundiert Reckteckprofil, oberseitig abgerundet Leistungsbestandteile: Gehrungsschnitte einschl. aller Eckausbildungen Dauerelastische Acrylverfugung als oberer Abschluss grundiert für anschließende Lackierung (gesonderte Pos.) Vorleistung: neuer Vinylbodenbelag Wandanstrich Folgeleistung: lackierung Sockelleisten Stärke: bis 20mm Sockelhöhe: bis 60mm Befestigung: geklebt Farbe: Grundierung transparent Einbauort: EG-4.OG Teil-Flure, Zimmer, Küchen |
| 2.200 | m |
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*** Wiederholungsbeschreibung
Sockelleiste Massivholz
Farbe: dunkleres Holz ähnlich Nussbaum
Nussbaumfarben Einbauort: EG-4.OG Teil-Flure, Zimmer, Küche |
| 200 | m |
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Anarbeiten Vinylbodenbelag an Durchdringungen
Anarbeiten des Vinylbodenbelags an Durchdringungen wie
Rohre, Leitungen usw. inkl. in der Sockelaufkantung |
| 50 | St |
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*** Bedarfsposition ohne GB
Ersteinpflege Vinylbodenbelag
Ersteinpflege des zuvor beschriebenen Bodenbelgas aus
Vinyl, für Böden ohne werksseitige Oberflächenbehandlung Leistungsbestandteile: einschl. Einpflegen der Sockelleisten Reinigen des Bodens und Sockelleisten Auftrag des Erstpflegemittels gem. Herstellerempfehlung Übergaben Reinigungs- und Pflegenanleitung an BH Ausführungsort: Flure EG - 4.OG |
| 2.000 | m² |
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Übergangsschiene Belagswechsel
Übergangsschiene für Belagswechsel, mit
Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben auf dem Untergrund Zweck: Überdeckung Belagswechsel Bäder/Küchen - Flure bei fehlender Türschwelle Material: Aluminium, eloxiert Einbauort: EG-4.OG Gemeinschaftsbäder - Flure |
| 40 | m |
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Untergrundvorbereitung Grundierung Epoxidharzbeschichtung
Untergrundvorbereitung des neuen Estrichsbelags für das
Aufbringen einer Epoxidharzbeschichtung Leistungsbestandteile: Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit Reinigung Untergrund einschl. Bürsten, Absaugen und Entsorgung der Abfallstoffe gem. Abfallschlüssel Grundierung Untergrund: Estrich (neu) Folgeleistung: Kratzspachtel bzw. Abdichtung Ausführungsort: EG - 4.OG, Gemeinschaftsbäder KG Waschmaschinenraum |
| 600 | m² |
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*** Bedarfsposition ohne GB
Kratzspachtel als Auslgleich
Kratzspachtelung zur Egalisierung von Rauhtiefen vor
dem Einbringen des Epoxidharzbodebelags Untergrund: Estrich Folgeleistung: Abdichtung Epoxidharzbeschichtung Ausführungsort: EG - 4.OG, Gemeinschaftsbäder KG Waschmaschinenraum |
| 600 | m² |
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2K-Epoxidharzbeschichtung als Bodenbeschichtung
Bodenbeschichtung mit Epoxidharz inkl. der seitlichen
Aufkantungen als Sockelausbildung, Abstreuung mit Quarzsand zur Erreichung Rutschfestigkeitsklasse R9 Leistungsbestandteile: Grundierung und Abdichtung Abstreuung mit Glasperlen bis 0,8mm Bemusterung von min. 3 Farbtönen Zweck: Endbeschichtung Vorleistung: Estrich (ohne Haftgrund) Folgeleistung: endfertig Wasserdampfdurchlässigkeit: diffusionsdicht, sD>50,00m Klasse III (DIN EN ISO 7783-1) Materialbasis: Epoxidharz Rutschfestigkeit: R9 Farbton: RAL-Ton nach Wahl AG mittleres Grau mit Einstreuungen ähnlich RAL7030 Steingrau SystemTrockenschichtdicke: 1,5-2mm Höhe Sockel: bis 100m Einbauort: EG - 4.OG Gemeinschaftsbäder EG D/H WC KG Waschmaschinenraum |
| 600 | m² |
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Anarbeiten an Durchführungen
Anarbeiten der Flächenabdichtung und des
Epoxidharzbelags an Durchdringungen in der Geschossdecke wie Rohre, Leitungen etc. inkl. der Sockelaufkantung |
| 10 | Stk |
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Stundenlohn Facharbeiter
Stundensatz für Leistungen, die nicht in den einzelnen
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Objektüberwachung zur Ausführung kommen. Der Stundenlohnnachweis ist spätestens nach 2 Wochen der Objektüberwachung vorzulegen. |
| 50 | h |
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Stundenlohn Hilfsarbeiter
Stundensatz für Leistungen, die nicht in den einzelnen
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Objektüberwachung zur Ausführung kommen. Der Stundenlohnnachweis ist spätestens nach 2 Wochen der Objektüberwachung vorzulegen. |
| 50 | h |
| Projekt: | GAEB 90 | Studierendenwohnheim Danckelmannstraße 46/47 |
| LV: | Bodenleg | Bodenlegerarbeiten Kennziffer 2026-016-0 |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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LV
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Bodenleg
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| LV | Bodenlegerarbeiten Kennziffer 2026-016-0 |
| Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus | ||
| in Höhe von 19.00 % | NaN | |
| Brutto-Summe |