Art der Leistung
Erneuerung von 2 Aufzuganlagen
Umfang der Leistung
Das Klinikum Vest schreibt am Standort Paracelsus Klinik, Lipperweg 11, Marl insgesamt 2 Aufzugsanlagen zur Teilerneuerung aus.
Die Aufzugsanlagen sollen entsprechend der Normen EN 81-20/50 erneuert werden, wobei die bereits erneuerten Antriebe weiterverwendet werden sollen, sofern dies möglich ist. Die vorhandenen Aufzugsanlagen haben die folgende Bezeichnung, welche
immer wieder im LV genannt werden.
Besucheraufzug rechts: Fabr.-Nr.: 7552 1650 kg Aufzug
Besucheraufzug links: Fabr.-Nr.: 7553 1650 kg Aufzug
Der rechte Aufzug soll als erster erneuert werden. Ein Aufzug muss jederzeit in Betrieb bleiben.
Alle Zugänge zu den Aufzügen befinden sich in offenen Bereichen zu den Stationen. Der Krankenhausbetrieb darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden.
Die Besonderheiten der Aufzugsanlagen, sind durch die Aufzugsfirmen, die an der Ausschreibung teilnehmen, zu berücksichtigen. Hier wird von den Anbietern ein konstruktiver Input verlangt. Verbesserungsvorschläge, die eine effektivere Nutzung der Aufzugsanlagen aufzeigen, sind erwünscht!
Die Qualität der Aufzüge ist hochwertig auszuführen. Diese Hochwertigkeit wird an folgenden Punkten in dieser Ausschreibung gemessen:
- Der neueste Stand der Technik
- Die Wirtschaftlichkeit durch geringere Stromkosten
- Nachhaltigkeit der Wartungskosten
- Langlebigkeit des Produktes
- Störungsfreier Betrieb, es wird ein Probelauf von 14 Tagen mit einer
Störungsfreiheit nach der Modernisierung erwartet.
Für jeden Aufzug ist zur Vergabe ein genauer Zeitplan vom Vergabezeitpunkt bis zur Fertigstellung, inklusive aller Termine,
vorzulegen. Die Arbeiten der Montage müssen durchgängig durchgeführt werden. Unterbrechungen sind mit dem AG und Planer im Vorfeld zu klären und anzuzeigen. Es ist wöchentlich eine Meldung über den
Baufortschritt (Bautagebuch) unaufgefordert per Mail beim Planer einzureichen.
Demontagekosten sind für die Aufzugsanlage inklusiver aller Nebenkosten - wie das eventuelle Erstellen von Staubschutzwänden bzw. einsetzen von Bautüren und der Sicherung und Abdeckung der Transportwege - sind einzukalkulieren und Leistung des AN.
Es ist dem AG ein Entsorgungsnachweis für die demontierten Aufzugsanlagen vorzulegen. Die an der Ausschreibung teilnehmenden Aufzugsfirmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, die in der Ausschreibung geforderten Leistungen mit Preisen zu versehen und in verständlicher Form dem
Angebot beizufügen. Die Lieferbedingungen sind mit dem AG abzustimmen. Es gelten nicht die eigenen Lieferbedingungen des AN.
Sollten Konzernprodukte eingesetzt werden gelten die Inhalte des Leistungsverzeichnisses als Grundlage.
Angebote ohne komplett ausgefülltes Datenblatt und ohne komplette
Preisangaben werden von der Wertung ausgeschlossen. Der AN hat die ihm zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen und das Leistungsverzeichnis eigenverantwortlich zu prüfen und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG schriftlich
mitzuteilen. Es wird dringend empfohlen, dass der Bieter die Anlage vor Ort besichtigt,
damit er alle Arbeiten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung der
ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, beurteilen und kalkulieren kann. Hierzu kann sich der Bieter direkt mit dem Auftraggeber für eine Terminabstimmung in Verbindung setzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter vor Abgabe seines Angebotes von der Richtigkeit und Zuverlässigkeit seines Angebotes überzeugt hat und die Preise alle
vertraglichen Lieferungen und Leistungen abdecken. Nachforderungen, die
mit Nichtkenntnis der örtlichen oder anlagentechnischen Gegebenheiten
begründet werden, sind ausgeschlossen.