Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Implementierung einer digitalen skalierbaren Plattform "Smart City" für den Kurort Bad Pyrmont, die den Zugang von Patienten zu kur-medizinischen Dienstleistungen im staatlich anerkannten Kurort automatisiert und vereinfacht. Durch die Digitalisierung des Gesamtprozesses der ambulanten Vorsorgemaßnahme nach § 23 Abs. 2 SGB V soll die Nachfrage nach Maßnahmen belebt, der Aus-tausch zwischen den Nutzern gefördert und vereinfacht und damit die Attraktivität des Kurortes gesteigert werden
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Implementierung einer digitalen skalierbaren Plattform "Smart City" für den Kurort Bad Pyrmont, die den Zugang von Patienten zu kur-medizinischen Dienstleistungen im staatlich anerkannten Kurort automatisiert und vereinfacht. Durch die Digitalisierung des Gesamtprozesses der ambulanten Vorsorgemaßnahme nach § 23 Abs. 2 SGB V soll die Nachfrage nach Maßnahmen belebt, der Aus-tausch zwischen den Nutzern gefördert und vereinfacht und damit die Attraktivität des Kurortes gesteigert werden.Das Projekt zielt darauf ab, die Kurinfrastruktur in Bad Pyrmont im Einklang mit der Kernidentität der Niedersächsischen Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH weiterzuentwickeln und die regionale Gesundheitswirtschaft sowie den Gesundheitstourismus zu stärken. Dabei verfolgen die Kurorte im Landkreis Hameln Pyrmont und in Deutschland ähnliche Ziele, wie die Wiederbelebung der ambulanten Präventionsversorgung für Versicherte während und nach dem Berufsleben, den barrierefreien Zugang zu Präventionsleistungen, die Verbesserung der Versorgung durch telemedizinische Angebote sowie die Ansprache jüngerer Versicherter durch digitale Dienstleistungen. Zudem soll die Wirkung der Präventionsmaßnahmen durch eine schrittweise Umsetzung und zusätzliche digitale Inhalte gesteigert sowie weitere medizinische Dienstleistungen über eine skalierbare Plattform integriert wer-den.Eine ausführliche Projekt- und Leistungsbeschreibung, - Leistungsbeschreibung für die digitale Plattform "Digitale Kur" in Bad Pyrmont, sowie die Hinweise im Anforderungskatalog - sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.Es ist der Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages vorgesehen.Die Projektrealisierung unterliegt einer Budgetvorgabe im Sinne einer Kostenobergrenze in Höhe von 500.000 EUR netto, die nicht überschritten werden darf.
RügepflichtDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Alle Anfragen sind über die Kommunikationsfunktion der vorgenannten Vergabeplattform zu stellen. Eine Registrierung gewährleistet, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand des Verfahrens sind.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie das Angebot in elektronischer Form über das Bietertool hochladen müssen.
Bereits abgegebene, jedoch fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich von der Nachforderung ausgeschlossen.
Eignungskriterien - Die Eignungskriterien sind unter folgenden Link abrufbar: https://rabuttler-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/paul_dorn_aurantia_de/IQAAeW3IWOg8TIvVfjKFVQ_nAecgRIVZXxshMQ-NSdDmGs8?e=awFVe0
Die Auftraggeberin führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch.Die Leistung wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV vergeben.Bei dem hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unter-nehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung.Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein indikatives Angebot einreichen. Die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird gemäß §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4, § 51 VgV begrenzt. Die vorgesehene Mindestanzahl der einzuladenden Bewerber beträgt 5.Sofern geeignete