Es ist möglich, die Eignung durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 VgV vorläufig zu belegen. Der Auftraggeber kann Bieter*innen gem. § 35 Abs. 3 UvgO i.V.m. § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 33 und 34 UVgO geforderten Unterlagen beizubringen.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Eignung teilweise durch ein Zertifikat des Präqualifizierungssystems PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) nachzuweisen. Dies setzt voraus, dass im PQ-System ausreichende Nachweise hinterlegt sind.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.pq-vol.de.
Vorlage eines Nachweises über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, eines Gesamtkonzeptes und einer Darstellung der fachlichen Qualifikation des für den Auftrag eingesetzten Personals (Mindestqualifikation Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung).
Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern; Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen: Eigenerklärung mit Beschreibung der Leistung (nach Art und Umfang) sowie Name und Anschrift des Unterauftragnehmers; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft; Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll: Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des bereitgestellten Vordrucks. In dem Vordruck sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und die natürlichen Personen anzugeben, die die Bietergemeinschaftserklärung für das jeweilige Mitglied abgeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
National UVgO Eigenerklärung zur Eignung; Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung